Heilbronn: Wir haben keine Baumschutzsatzung gefunden
Wir haben im Ortsrecht von Heilbronn keine Baumschutzsatzung gefunden.
Das heißt nicht, dass es keine gibt. Manche Gemeinden veröffentlichen ihre Satzung nicht online, manche regeln den Baumschutz über den Kreis oder das Land. Wir prüfen laufend weiter.
Was Sie jetzt tun können
- Kurz nachfragen. Rufen Sie im Rathaus oder beim Umweltamt von Heilbronn an und fragen Sie: „Gibt es bei uns eine Baumschutzsatzung, und gilt sie für mein Grundstück?“ Das ist eine Routinefrage, niemand kommt deshalb vorbei.
- Uns Bescheid geben. Schicken Sie uns die Antwort oder den Link zur Satzung. Wir ergänzen die Seite und melden uns bei Ihnen, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse dalassen.
Wo wir gesucht haben
- Vollständiges Stadtrecht (über 100 Vorschriften, alle Abschnitte 0–8) am 07.10.2026. Ergebnis: Keine Baumschutzsatzung/-verordnung. Naturschutzrecht nur unter 1/13 (Naturschutzgebiete, RP Stuttgart) und 1/14.1–1/14.9 (Verordnungen der Stadt als UNB: Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete/Landschaftsteile, einstweilige Sicherstellungen flächenhafter Naturdenkmale).
- VO 1/14.2 „zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Heilbronn“ (vom 6. Mai 1983, Stand 05.06.2025) – geprüft, ob es eine verdeckte Baumschutzregel ist. Ergebnis: Landschaftsschutzgebiets-Verordnung für benannte Außenbereichsflächen (Stiftsberg, Neckaraue usw.), keine Baumschutzregel für den Innenbereich.
Was zusätzlich gilt, auch in Heilbronn
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz - Anschrift
- Frankfurter Straße 73, 74072 Heilbronn
- Telefon
- 07131 56-4180 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach.