Baumweiser
Baumpfleger finden

So entstehen unsere Angaben

Jede Zahl auf Baumweiser steht wörtlich in einer amtlichen Quelle. Hier steht, wie wir das sicherstellen.

  1. Wir lesen das Original. Für jede Gemeinde suchen wir die Baumschutzsatzung oder -verordnung auf den Seiten der Gemeinde, des Kreises oder im Amtsblatt. Ratgeberseiten oder Listen Dritter nutzen wir nur als Hinweis, nie als Quelle. Wir speichern eine Kopie des Dokuments, damit nachvollziehbar bleibt, was dort stand.
  2. Jede Angabe braucht ein wörtliches Zitat. Stammumfang, Messhöhe, Ausnahmen, Gebühr: Zu jedem Wert gehört die Stelle in der Satzung (Paragraf und Absatz) und der genaue Wortlaut. Die Auswertung übernimmt Software. Danach prüfen automatische Prüfläufe, ob das Zitat wirklich so im Dokument steht, ob ein zweiter, unabhängiger Durchgang zum selben Wert kommt und ob der Wert plausibel ist. Was eine Prüfung nicht besteht, erscheint nicht als Zahl, sondern als Verweis auf die Satzung.
  3. Wir halten es aktuell. Wir rufen die Quellen regelmäßig neu ab und vergleichen den Text. Ändert er sich oder ist der Link tot, prüfen wir neu. Auf jeder Seite stehen zwei Daten: der Stand der Regel und das Datum unserer letzten Prüfung. Bestätigt eine Gemeinde unseren Eintrag, steht das dabei.

Was das nicht ersetzt

Unsere Angaben sind eine Übersetzung der Satzung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer das Original. Bebauungspläne, Naturdenkmale und Schutzgebiete können einzelne Bäume zusätzlich schützen; das können wir nicht für jedes Grundstück abbilden. Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, sagen Sie es uns. Hinweise von Betrieben und Nutzern sind oft die schnellste Quelle für Änderungen.