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Baum fällen: Brauche ich eine Genehmigung?

Das hängt von drei Ebenen ab. Der Bund verbietet Fällungen vom 1. März bis 30. September. Einige Länder haben eigene Baumschutzregeln. Und viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang ganzjährig, mit Antrag, Gebühr und Ersatzpflanzung.

Die drei Ebenen

Was gilt bei Ihnen?

Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir zeigen Ihnen die Regel Ihrer Gemeinde.

Das gilt in ganz Deutschland

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Gemeinde zustimmt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Für Bäume in Hausgärten gibt es eine Ausnahme, die selten hilft.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen

Darf ich jeden Baum auf meinem Grundstück fällen?

Nicht jeden und nicht zu jeder Zeit. Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit die Schonzeit. Viele Gemeinden schützen außerdem Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Welche Regel bei Ihnen gilt, zeigt die Suche nach Ihrer Postleitzahl.

Muss eine Baumfällung beantragt werden?

Nur, wenn Ihr Baum unter eine Baumschutzsatzung oder -verordnung fällt. Dann beantragen Sie die Fällung bei der Stadt oder Gemeinde, meist beim Umwelt- oder Grünflächenamt. Ohne örtliche Regel brauchen Sie in der Regel keinen Antrag; Schonzeit und Artenschutz gelten trotzdem.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach Landesrecht und Satzung. Dazu kommt oft eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung.

Darf ich einen kranken Baum im Sommer fällen?

Geht von dem Baum eine akute Gefahr aus, darf gehandelt werden. Melden Sie sich vorher kurz bei Ihrer Gemeinde und machen Sie Fotos; ein nötiger Antrag folgt dann nach. Bei einem Baum, der gerade kippt: 112.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum geschützt?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Häufig liegt die Schwelle zwischen 60 und 100 cm Umfang, gemessen in 1,00 m oder 1,30 m Höhe. Die Zahl für Ihren Ort steht auf Ihrer Gemeinde-Seite. So messen Sie richtig.