Baumweiser
Baumpfleger finden

Saison: Was wann erlaubt ist

Vom 1. März bis 30. September ruhen Fällen und starker Rückschnitt. Das ist Bundesrecht. Ob Ihr Baum zusätzlich geschützt ist, regelt Ihre Gemeinde, und zwar das ganze Jahr.

Das Jahr auf einen Blick

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Bäume fällen oder stark zurückschneidenaußerhalb von Wald und GärtenJan: erlaubtFeb: erlaubtMär: verbotenApr: verbotenMai: verbotenJun: verbotenJul: verbotenAug: verbotenSep: verbotenOkt: erlaubtNov: erlaubtDez: erlaubt
Bäume im Hausgarten fällen§ 39 nimmt Gärten aus, Nester und Satzung gelten trotzdemJan: erlaubtFeb: erlaubtMär: nur mit VorsichtApr: nur mit VorsichtMai: nur mit VorsichtJun: nur mit VorsichtJul: nur mit VorsichtAug: nur mit VorsichtSep: nur mit VorsichtOkt: erlaubtNov: erlaubtDez: erlaubt
Hecken und Gebüsche radikal schneidenauch im eigenen GartenJan: erlaubtFeb: erlaubtMär: verbotenApr: verbotenMai: verbotenJun: verbotenJul: verbotenAug: verbotenSep: verbotenOkt: erlaubtNov: erlaubtDez: erlaubt
Schonende Form- und PflegeschnitteZuwachs entfernen, Baum gesund haltenJan: erlaubtFeb: erlaubtMär: erlaubtApr: erlaubtMai: erlaubtJun: erlaubtJul: erlaubtAug: erlaubtSep: erlaubtOkt: erlaubtNov: erlaubtDez: erlaubt
Bewohnte Nester, Höhlen, Quartiere beseitigenArtenschutz, das ganze JahrJan: verbotenFeb: verbotenMär: verbotenApr: verbotenMai: verbotenJun: verbotenJul: verbotenAug: verbotenSep: verbotenOkt: verbotenNov: verbotenDez: verboten

erlaubt, wenn Ihre Gemeinde zustimmtnur ohne Nester und mit Genehmigungverboten, außer bei akuter Gefahr

Warum der Winter trotzdem voll ist

Alle wollen von Oktober bis Februar fällen. Betriebe sind ab November ausgebucht. Wer im September anfragt, bekommt einen Termin. Wer im Januar anfragt, oft erst im nächsten Winter.

Gut zu wissen

  • Die Länder dürfen die Schonzeit verlängern oder um bis zu zwei Wochen verschieben.
  • Bei akuter Gefahr darf gehandelt werden. Melden Sie sich vorher kurz bei der Gemeinde und machen Sie Fotos. Bei einem Baum, der gerade kippt: 112.
  • Manche Satzungen haben eigene Zeiträume. Sie stehen auf der Seite Ihrer Gemeinde.

Ausführlich: Wann darf ich einen Baum fällen? · Wortlaut im Gesetz