Ansbach: Wir haben keine Baumschutzverordnung gefunden
Wir haben im Ortsrecht von Ansbach keine Baumschutzsatzung gefunden.
Das heißt nicht, dass es keine gibt. Manche Gemeinden veröffentlichen ihre Satzung nicht online, manche regeln den Baumschutz über den Kreis oder das Land. Wir prüfen laufend weiter.
Was Sie jetzt tun können
- Kurz nachfragen. Rufen Sie im Rathaus oder beim Umweltamt von Ansbach an und fragen Sie: „Gibt es bei uns eine Baumschutzsatzung, und gilt sie für mein Grundstück?“ Das ist eine Routinefrage, niemand kommt deshalb vorbei.
- Uns Bescheid geben. Schicken Sie uns die Antwort oder den Link zur Satzung. Wir ergänzen die Seite und melden uns bei Ihnen, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse dalassen.
Wo wir gesucht haben
- Vollständige Liste „Satzungen & Verordnungen“ der Stadt Ansbach (rund 75 Satzungen, Verordnungen und sonstige Regelungen, Abruf 07.10.2026). Ergebnis: Keine Baumschutzverordnung. Baumbezogen nur: Verordnung von Naturdenkmälern (mit Änderung), Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Dombachtal, Erholungswaldverordnung, Grünanlagensatzung (Benutzung öffentlicher Anlagen).
Was zusätzlich gilt, auch in Ansbach
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Ansbach
Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach
- Telefon
- 0981 51-447 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach.