Aschaffenburg: Wir haben keine Baumschutzverordnung gefunden
Wir haben im Ortsrecht von Aschaffenburg keine Baumschutzsatzung gefunden.
Das heißt nicht, dass es keine gibt. Manche Gemeinden veröffentlichen ihre Satzung nicht online, manche regeln den Baumschutz über den Kreis oder das Land. Wir prüfen laufend weiter.
Was Sie jetzt tun können
- Kurz nachfragen. Rufen Sie im Rathaus oder beim Umweltamt von Aschaffenburg an und fragen Sie: „Gibt es bei uns eine Baumschutzsatzung, und gilt sie für mein Grundstück?“ Das ist eine Routinefrage, niemand kommt deshalb vorbei.
- Uns Bescheid geben. Schicken Sie uns die Antwort oder den Link zur Satzung. Wir ergänzen die Seite und melden uns bei Ihnen, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse dalassen.
Wo wir gesucht haben
- Gesamte Stadtrechtssammlung (Gliederungsnummern 10–81 und Anhang A) am 07.10.2026. Ergebnis: Keine Baumschutzverordnung. Baumbezogen nur Nr. 32.12 (Einzel-Verordnungen zu Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen), 67.1 Grünanlagensatzung (Benutzung öffentlicher Grünanlagen) und im Anhang Schutzgebiets-/Bannwald-Verordnungen anderer Behörden.
- Unterseite 32.12 (nur mit Cookie abrufbar. Ergebnis: Nur objektbezogene Verordnungen (z. B. Naturdenkmal „Eßkastanienallee am Godelsberg“, Blutbuche, Stieleiche, Speierlingsbaum, LB „Ramsbach/Wankelgrund“) – keine flächige Baumschutzregel.
Was zusätzlich gilt, auch in Aschaffenburg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Aschaffenburg
Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg
- Telefon
- 06021 330-0 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach.