Gehölzschutzverordnung Salzgitter: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
In Salzgitter gilt eine Gehölzschutzverordnung, aber nicht überall. Sie gilt: Nur Außenbereich: Stadtgebiet ohne im Zusammenhang bebaute Ortsteile, ohne Geltungsbereiche von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, ohne Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Wald.
Die Regel in Salzgitter auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume: Alle Gehölze (Hecken, Baumreihen, Gehölzgruppen, Einzelgehölze) im Außenbereich, ohne Mindestumfang
- Auch geschützt
- Hecken, Baumreihen und Gehölzgruppen
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Ausgenommen sind Innenbereich und B-Plan-Gebiete sowie Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Waldflächen. Freigestellt u. a. bisher übliche Nutzung, fachgerechter Pflegerückschnitt, Kopfbaumpflege, Pflege von Straßenbegleitgrün, Gewässerunterhaltung.
- Gilt
- Nur Außenbereich: Stadtgebiet ohne im Zusammenhang bebaute Ortsteile, ohne Geltungsbereiche von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, ohne Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Wald.
- Zuständig
- Stadt Salzgitter, untere Naturschutzbehörde (Fachgebiet Umwelt)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Ausnahmegenehmigung kann mit der Auflage verbunden werden, Ersatzgehölze bestimmter Art und Größe zu pflanzen; bei unerlaubter Beseitigung Pflicht zur Neuanpflanzung.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen sind Innenbereich und B-Plan-Gebiete sowie Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Waldflächen. Freigestellt u. a. bisher übliche Nutzung, fachgerechter Pflegerückschnitt, Kopfbaumpflege, Pflege von Straßenbegleitgrün, Gewässerunterhaltung.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Nur Außenbereich: Stadtgebiet ohne im Zusammenhang bebaute Ortsteile, ohne Geltungsbereiche von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, ohne Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Wald.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So beantragen Sie die Fällung in Salzgitter
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Salzgitter, untere Naturschutzbehörde (Fachgebiet Umwelt)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 05341 839-0 (Zentrale)
- gehoelzschutz@stadt.salzgitter.de
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Salzgitter
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Salzgitter
Welche Bäume sind in Salzgitter ausgenommen?
Ausgenommen sind Innenbereich und B-Plan-Gebiete sowie Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Waldflächen. Freigestellt u. a. bisher übliche Nutzung, fachgerechter Pflegerückschnitt, Kopfbaumpflege, Pflege von Straßenbegleitgrün, Gewässerunterhaltung.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Ausnahmegenehmigung kann mit der Auflage verbunden werden, Ersatzgehölze bestimmter Art und Größe zu pflanzen; bei unerlaubter Beseitigung Pflicht zur Neuanpflanzung.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Salzgitter (Naturschutzbehörde)
- Anschrift
- Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
- Telefon
- 05341 839-0 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Die Naturschutzseite nennt zwei Funktionspostfächer: für Gehölze (Fällungen, Rodungen, Rückschnitte, Gehölzschutzverordnung) und für Naturschutz, Artenschutz und Wald. Beide Adressen stehen nur verschleiert im Seitentext.
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Niedersachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Gehölzschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Salzgitter, untere Naturschutzbehörde (Fachgebiet Umwelt).