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Gehölzschutzverordnung Salzgitter: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Salzgitter gilt eine Gehölzschutzverordnung, aber nicht überall. Sie gilt: Nur Außenbereich: Stadtgebiet ohne im Zusammenhang bebaute Ortsteile, ohne Geltungsbereiche von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, ohne Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Wald.

Die Regel in Salzgitter auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume: Alle Gehölze (Hecken, Baumreihen, Gehölzgruppen, Einzelgehölze) im Außenbereich, ohne Mindestumfang
Auch geschützt
Hecken, Baumreihen und Gehölzgruppen
Mehrstämmige Bäume
keine Angabe gefunden
Ausgenommen
Ausgenommen sind Innenbereich und B-Plan-Gebiete sowie Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Waldflächen. Freigestellt u. a. bisher übliche Nutzung, fachgerechter Pflegerückschnitt, Kopfbaumpflege, Pflege von Straßenbegleitgrün, Gewässerunterhaltung.
Gilt
Nur Außenbereich: Stadtgebiet ohne im Zusammenhang bebaute Ortsteile, ohne Geltungsbereiche von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, ohne Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Wald.
Zuständig
Stadt Salzgitter, untere Naturschutzbehörde (Fachgebiet Umwelt)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Ausnahmegenehmigung kann mit der Auflage verbunden werden, Ersatzgehölze bestimmter Art und Größe zu pflanzen; bei unerlaubter Beseitigung Pflicht zur Neuanpflanzung.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen sind Innenbereich und B-Plan-Gebiete sowie Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Waldflächen. Freigestellt u. a. bisher übliche Nutzung, fachgerechter Pflegerückschnitt, Kopfbaumpflege, Pflege von Straßenbegleitgrün, Gewässerunterhaltung.
  2. Steht der Baum im Geltungsbereich? Nur Außenbereich: Stadtgebiet ohne im Zusammenhang bebaute Ortsteile, ohne Geltungsbereiche von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, ohne Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So beantragen Sie die Fällung in Salzgitter

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Salzgitter, untere Naturschutzbehörde (Fachgebiet Umwelt)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
05341 839-0 (Zentrale)
E-Mail
gehoelzschutz@stadt.salzgitter.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Salzgitter

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Salzgitter

Welche Bäume sind in Salzgitter ausgenommen?

Ausgenommen sind Innenbereich und B-Plan-Gebiete sowie Baumschulen, Gärten, Parks, Friedhöfe und Waldflächen. Freigestellt u. a. bisher übliche Nutzung, fachgerechter Pflegerückschnitt, Kopfbaumpflege, Pflege von Straßenbegleitgrün, Gewässerunterhaltung.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Ausnahmegenehmigung kann mit der Auflage verbunden werden, Ersatzgehölze bestimmter Art und Größe zu pflanzen; bei unerlaubter Beseitigung Pflicht zur Neuanpflanzung.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Salzgitter (Naturschutzbehörde)
Anschrift
Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
Telefon
05341 839-0 (Zentrale)
Im Netz
Seite der Behörde

Die Naturschutzseite nennt zwei Funktionspostfächer: für Gehölze (Fällungen, Rodungen, Rückschnitte, Gehölzschutzverordnung) und für Naturschutz, Artenschutz und Wald. Beide Adressen stehen nur verschleiert im Seitentext.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Gehölzschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Salzgitter, untere Naturschutzbehörde (Fachgebiet Umwelt).