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Baumpfleger finden

Neustadt an der Weinstraße: Wir haben keine Baumschutzsatzung gefunden

Wir haben im Ortsrecht von Neustadt an der Weinstraße keine Baumschutzsatzung gefunden.

Das heißt nicht, dass es keine gibt. Manche Gemeinden veröffentlichen ihre Satzung nicht online, manche regeln den Baumschutz über den Kreis oder das Land. Wir prüfen laufend weiter.

Was Sie jetzt tun können

  1. Kurz nachfragen. Rufen Sie im Rathaus oder beim Umweltamt von Neustadt an der Weinstraße an und fragen Sie: „Gibt es bei uns eine Baumschutzsatzung, und gilt sie für mein Grundstück?“ Das ist eine Routinefrage, niemand kommt deshalb vorbei.
  2. Uns Bescheid geben. Schicken Sie uns die Antwort oder den Link zur Satzung. Wir ergänzen die Seite und melden uns bei Ihnen, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse dalassen.

Satzung oder Auskunft melden

Was zusätzlich gilt, auch in Neustadt an der Weinstraße

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Abteilung Landwirtschaft und Umwelt
Anschrift
Exterstraße 6, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon
06321 855-0 (Zentrale)
Im Netz
Seite der Behörde

Baumfällungen bei Bäumen, die als geschützter Landschaftsbestandteil geschützt sind, brauchen eine Ausnahmegenehmigung; zuständige Stelle ist die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach.