Baumweiser
Baumpfleger finden

Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen

Kurz gesagt: Seriöse Betriebe stehen nicht unangekündigt vor der Tür, sehen sich den Baum an, bevor sie einen Preis nennen, geben ein schriftliches Angebot mit Positionen und sind versichert. Wer Druck macht, bar kassieren will oder auffällig billig ist, ist es nicht.

Die Haustür-Masche

Polizei und Verbraucherzentralen warnen seit Jahren: Reisende Kolonnen klingeln bei älteren Hausbesitzern, bieten „günstig“ an, Bäume zu fällen, beginnen fachmännisch wirkend, kassieren dann ein Vielfaches des üblichen Preises und verschwinden, bevor die Arbeit fertig ist. Dokumentierte Fälle liegen bei mehreren tausend Euro für zwei Bäume.

Die Regel ist einfach: Wer ungefragt an der Tür steht, bekommt keinen Auftrag.

Fünf Zeichen eines seriösen Betriebs

  1. Er sieht sich den Baum an, bevor er einen Preis nennt.
  2. Er gibt ein schriftliches Angebot mit Positionen: Arbeit, Technik, Anfahrt, Entsorgung. Welche Posten üblich sind, steht auf der Seite Baumpfleger beauftragen.
  3. Er nennt seine Betriebshaftpflicht, ohne dass Sie fragen müssen.
  4. Er kann seine Qualifikation nennen: Seilklettertechnik (SKT A/B), European Tree Worker oder Tree Technician, Fachagrarwirt Baumpflege, oder viele Jahre Erfahrung mit Referenzen.
  5. Er fragt nach der Genehmigung und bietet oft an, den Antrag zu übernehmen. Was in Ihrer Gemeinde gilt, sehen Sie hier.

Fünf Warnzeichen

  • Preis am Telefon oder an der Tür, ohne den Baum gesehen zu haben.
  • Druck: „Nur heute“, „wir sind gerade in der Gegend“.
  • Barzahlung als Bedingung, keine Rechnung.
  • Deutlich billiger als alle anderen. Meist fehlt dann Versicherung oder Qualifikation.
  • Kein Firmensitz, keine Festnetznummer, kein Impressum.

Warum „Baumpfleger“ kein geschützter Beruf ist

Jeder darf sich so nennen. Deshalb zählen Nachweise, nicht die Bezeichnung. Fragen Sie danach; ein seriöser Betrieb zeigt sie gern.

Wie Baumweiser Betriebe aufnimmt

Wir fragen Umkreis, Leistungen, Betriebshaftpflicht und Qualifikation ab, bevor ein Betrieb Anfragen sieht. Wir prüfen Papiere, nicht Arbeit; die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Rückmeldungen von Kunden fließen ein. Betriebe, zu denen sich Beschwerden häufen, erhalten keine Anfragen mehr.

Wie eine Anfrage abläuft, steht unter So funktioniert's. Wenn Sie einen Betrieb suchen: Anfrage stellen.

Häufige Fragen

Muss ein Betrieb eine Meisterpflicht erfüllen?

Nein. Für Baumpflege und Baumfällung gibt es keine Meisterpflicht, und die Bezeichnung „Baumpfleger“ ist nicht geschützt. Fragen Sie deshalb nach Nachweisen wie Seilklettertechnik (SKT), European Tree Worker, Fachagrarwirt Baumpflege oder nach Referenzen.

Was ist, wenn beim Fällen etwas kaputtgeht?

Dafür ist die Betriebshaftpflicht des Betriebs da. Lassen Sie sich vor Beginn bestätigen, dass sie besteht. Machen Sie vor der Arbeit Fotos von Haus, Zaun, Beeten und allem, was in der Nähe steht. Melden Sie einen Schaden sofort und schriftlich.

Darf der Betrieb den Antrag für mich stellen?

In vielen Gemeinden ja, mit einer Vollmacht von Ihnen. Seriöse Betriebe bieten das oft von sich aus an. Ob ein bestimmtes Formular nötig ist, steht auf Ihrer Gemeinde-Seite oder erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Soll ich eine Anzahlung leisten?

Zahlen Sie möglichst erst nach getaner Arbeit und gegen Rechnung. Verlangt ein Betrieb eine Anzahlung, etwa für eine Hebebühne oder einen Kran, sollte sie im schriftlichen Angebot stehen und per Überweisung laufen. Bargeld im Voraus an der Haustür ist ein Warnzeichen.

Was gilt bei Ihnen?

Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir zeigen Ihnen die Regel Ihrer Gemeinde.