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Stammumfang messen: In welcher Höhe, und was zählt bei mehreren Stämmen

Kurz gesagt: Legen Sie ein Maßband in einem Meter Höhe einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang. Manche Gemeinden messen in 1,30 m Höhe; welche Höhe bei Ihnen gilt, steht auf Ihrer Gemeinde-Seite.

1,00 moder 1,30 mUmfang
Gemessen wird rund um den Stamm, meist in 1,00 m Höhe über dem Boden, in manchen Gemeinden in 1,30 m.

In welcher Höhe?

Die meisten Satzungen messen in 1,00 m Höhe über dem Boden, einige in 1,30 m (Brusthöhe, wie Förster). Zehn Zentimeter können am Ende entscheiden, deshalb lohnt der Blick in die Satzung. Liegt der Kronenansatz tiefer als die Messhöhe, wird darunter gemessen.

Womit?

Ein Maßband, oder eine Schnur, die Sie danach am Zollstock abmessen. Nicht schätzen.

Mehrere Stämme?

Teilt sich der Stamm unterhalb der Messhöhe, messen Sie jeden Stamm einzeln. Manche Satzungen zählen die Summe, manche den dicksten, manche verlangen, dass ein Stamm eine Mindestgröße hat. Steht auf Ihrer Gemeinde-Seite.

Umfang aus Durchmesser?

Umfang = Durchmesser × 3,14.

DurchmesserUmfang (gerundet)
20 cm≈ 63 cm
25 cm≈ 79 cm
30 cm≈ 94 cm
40 cm≈ 126 cm
50 cm≈ 157 cm

Und jetzt?

Mit der Zahl auf Ihre Gemeinde-Seite:

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Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, brauchen Sie meist keine Genehmigung. Welche Bäume oft ganz ausgenommen sind, steht im Ratgeber Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? Die Schonzeit vom 1. März bis 30. September gilt trotzdem: Wann darf ich einen Baum fällen?

Was gilt bei Ihnen?

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