Baumschutzsatzung Baden-Baden: Wann Sie eine Fällung anzeigen müssen
Ja, in Baden-Baden gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Baden-Baden auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm in 100 cm Höhe mindestens 50 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Ausgenommen sind Wald, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale (eigene Verordnung), Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Weihnachtsbaumkulturen sowie Obstbäume – nicht aber hochstämmige Birnbäume, Walnussbäume und Esskastanien (die bleiben geschützt). Keine Satzungspflicht für Offenhaltung von Landschaftsteilen und Landschaftspflege durch/mit der Naturschutzbehörde (§ 5).
- Gilt
- Gesamter Stadtkreis Baden-Baden: alle Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb der nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG geschützten Biotope; zusätzlich Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind (ohne Mindestumfang).
- Verfahren
- Kein Genehmigungs-, sondern ein Anzeigeverfahren: Maßnahmen an geschützten Bäumen 6 Wochen vorher schriftlich anzeigen (Baumart, Stammumfang, Begründung, Lageplan, Foto). Bietet die Stadt binnen sechs Wochen keine (kostenlose, verpflichtende) Beratung an, darf die Maßnahme erfolgen. Zulässig nur mit vernünftigem Grund (§ 3 Abs. 2).
- Zuständig
- Umweltamt der Stadt Baden-Baden (untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- Beratung kostenlos und gebührenfrei; sonstige Gebühren nicht angegeben
- Bearbeitungszeit
- Anzeige 6 Wochen vor der Maßnahme; ohne Beratungsangebot binnen sechs Wochen darf die Maßnahme durchgeführt werden.
- Ersatzpflanzung
- Bei Bestandsminderung unverzüglich standortgerechte Ersatzpflanzung in angemessenem Umfang, grundsätzlich je geschütztem Baum ein mindestens gleichwertiger Baum mit mindestens 10 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe); notfalls auf anderem Grundstück; bei ausreichendem Restbestand kann die UNB darauf verzichten; Pflanzung wiederholen, bis angewachsen.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich: Ersatzzahlung je Ersatzpflanzung = Wert des Ersatzbaums zuzüglich Pflanz- und Pflegekostenpauschale in doppelter Höhe des Nettoerwerbspreises (ggf. zzgl. Umsatzsteuer), zweckgebunden an die Stadt.
- Bußgeld
- bis 10.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen sind Wald, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale (eigene Verordnung), Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Weihnachtsbaumkulturen sowie Obstbäume – nicht aber hochstämmige Birnbäume, Walnussbäume und Esskastanien (die bleiben geschützt). Keine Satzungspflicht für Offenhaltung von Landschaftsteilen und Landschaftspflege durch/mit der Naturschutzbehörde (§ 5).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm in 100 cm Höhe mindestens 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamter Stadtkreis Baden-Baden: alle Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb der nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG geschützten Biotope; zusätzlich Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind (ohne Mindestumfang).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Baden-Baden
In Baden-Baden zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm in 100 cm Höhe mindestens 50 cm Umfang hat.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So zeigen Sie die Fällung an in Baden-Baden
Wenn Ihr Baum geschützt ist, müssen Sie die Fällung oder einen starken Rückschnitt vorher anzeigen. Die Stadt kann dann widersprechen.
- Wo
- Umweltamt der Stadt Baden-Baden (untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 07221 93-1501
- umwelt@baden-baden.de
- Was es kostet
- Beratung kostenlos und gebührenfrei; sonstige Gebühren nicht angegeben
- Wie lange
- Anzeige 6 Wochen vor der Maßnahme; ohne Beratungsangebot binnen sechs Wochen darf die Maßnahme durchgeführt werden. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Baden-Baden
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Baden-Baden
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Baden-Baden geschützt?
Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm in 100 cm Höhe mindestens 50 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Baden-Baden ausgenommen?
Ausgenommen sind Wald, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale (eigene Verordnung), Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Weihnachtsbaumkulturen sowie Obstbäume – nicht aber hochstämmige Birnbäume, Walnussbäume und Esskastanien (die bleiben geschützt). Keine Satzungspflicht für Offenhaltung von Landschaftsteilen und Landschaftspflege durch/mit der Naturschutzbehörde (§ 5).
Was kostet das Verfahren in Baden-Baden?
Beratung kostenlos und gebührenfrei; sonstige Gebühren nicht angegeben
Wie lange muss ich nach der Anzeige warten?
Anzeige 6 Wochen vor der Maßnahme; ohne Beratungsangebot binnen sechs Wochen darf die Maßnahme durchgeführt werden.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Bestandsminderung unverzüglich standortgerechte Ersatzpflanzung in angemessenem Umfang, grundsätzlich je geschütztem Baum ein mindestens gleichwertiger Baum mit mindestens 10 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe); notfalls auf anderem Grundstück; bei ausreichendem Restbestand kann die UNB darauf verzichten; Pflanzung wiederholen, bis angewachsen.
Was passiert, wenn ich ohne Anzeige fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 10.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Baden-Baden
Umweltamt - Anschrift
- Briegelackerstraße 8, 76532 Baden-Baden
- Telefon
- 07221 93-1501 (Amt)
- umwelt@baden-baden.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt der Stadt Baden-Baden (untere Naturschutzbehörde).