Baumschutzsatzung Freiburg im Breisgau: Wann Sie eine Fällung anzeigen müssen
Ja, in Freiburg im Breisgau gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume (Einzelbäume außer Obstbäumen) ab 80 cm Stammumfang und Kirschbäume und Nussbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Freiburg im Breisgau auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume (Einzelbäume außer Obstbäumen) ab 80 cm Stammumfang
Kirschbäume und Nussbäume ab 80 cm Stammumfang
langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Buchsbaum, Katsurabaum, Judasbaum, Gleditschie, Rotdorn, Stechpalme, Maulbeerbaum, Mehlbeere, alle Zypressengewächse) ab 40 cm Stammumfang
Baumgruppen und Baumreihen (Bäume in Gruppe/Reihe von mindestens fünf Bäumen, wenn sich die Kronen berühren oder die Stämme höchstens 5 m auseinander stehen) ab 50 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Baumgruppen und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Einzelbäumen zählt die Summe der Stammumfänge aller Teilstämme mit mindestens 10 cm Umfang.
- Ausgenommen
- Obstbäume außer Kirsch- und Nussbäumen sind nicht geschützt. Bäume in Wald, Baumschulen und Gärtnereien nicht erfasst; Naturdenkmale und Bäume in Natur-/Landschaftsschutzgebieten richten sich allein nach dem NatSchG.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich von Bebauungsplänen (ab Aufstellungsbeschluss); nicht Wald, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale.
- Verfahren
- Anzeigeverfahren: Befreiungsgründe schriftlich anzeigen; Eingangsbestätigung binnen fünf Arbeitstagen; erhebt die Stadt binnen drei Wochen nach Bestätigung keine Bedenken, gilt die Befreiung als erteilt.
- Zuständig
- Garten- und Tiefbauamt, Baumschutz und -pflege
- Gebühr
- ab 01.01.2026: ohne Ortstermin 82,51–825,10 €; nach Ortstermin 137,52–880,11 €; bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren 165,02–1.650,20 € (ohne) bzw. 220,03–1.750,21 € (mit Ortstermin)
- Bearbeitungszeit
- Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen drei Wochen nach Eingangsbestätigung Bedenken erhebt (§ 7 Abs. 3)
- Ersatzpflanzung
- Die Stadt kann eine angemessene und zumutbare Ersatzpflanzung verlangen, grundsätzlich auf dem betroffenen Grundstück; ersatzweise anderswo oder durch das Garten- und Tiefbauamt auf Kosten des Pflichtigen. Keine feste Bemessungstabelle.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume außer Kirsch- und Nussbäumen sind nicht geschützt. Bäume in Wald, Baumschulen und Gärtnereien nicht erfasst; Naturdenkmale und Bäume in Natur-/Landschaftsschutzgebieten richten sich allein nach dem NatSchG.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume (Einzelbäume außer Obstbäumen) ab 80 cm Stammumfang, Kirschbäume und Nussbäume ab 80 cm Stammumfang, langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Buchsbaum, Katsurabaum, Judasbaum, Gleditschie, Rotdorn, Stechpalme, Maulbeerbaum, Mehlbeere, alle Zypressengewächse) ab 40 cm Stammumfang und Baumgruppen und Baumreihen (Bäume in Gruppe/Reihe von mindestens fünf Bäumen, wenn sich die Kronen berühren oder die Stämme höchstens 5 m auseinander stehen) ab 50 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Einzelbäumen zählt die Summe der Stammumfänge aller Teilstämme mit mindestens 10 cm Umfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich von Bebauungsplänen (ab Aufstellungsbeschluss); nicht Wald, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Umfang 10 cm unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Einzelbäumen zählt die Summe der Stammumfänge aller Teilstämme mit mindestens 10 cm Umfang.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.
So zeigen Sie die Fällung an in Freiburg im Breisgau
Wenn Ihr Baum geschützt ist, müssen Sie die Fällung oder einen starken Rückschnitt vorher anzeigen. Die Stadt kann dann widersprechen.
- Wo
- Garten- und Tiefbauamt, Baumschutz und -pflege
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0761 201-4527
- bauminfo@freiburg.de
- Was es kostet
- ab 01.01.2026: ohne Ortstermin 82,51–825,10 €; nach Ortstermin 137,52–880,11 €; bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren 165,02–1.650,20 € (ohne) bzw. 220,03–1.750,21 € (mit Ortstermin)
- Wie lange
- Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen drei Wochen nach Eingangsbestätigung Bedenken erhebt (§ 7 Abs. 3) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Freiburg im Breisgau
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Freiburg im Breisgau
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Freiburg im Breisgau geschützt?
Alle Bäume (Einzelbäume außer Obstbäumen) ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Kirschbäume und Nussbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Buchsbaum, Katsurabaum, Judasbaum, Gleditschie, Rotdorn, Stechpalme, Maulbeerbaum, Mehlbeere, alle Zypressengewächse) ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen und Baumreihen (Bäume in Gruppe/Reihe von mindestens fünf Bäumen, wenn sich die Kronen berühren oder die Stämme höchstens 5 m auseinander stehen) ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Einzelbäumen zählt die Summe der Stammumfänge aller Teilstämme mit mindestens 10 cm Umfang.
Welche Bäume sind in Freiburg im Breisgau ausgenommen?
Obstbäume außer Kirsch- und Nussbäumen sind nicht geschützt. Bäume in Wald, Baumschulen und Gärtnereien nicht erfasst; Naturdenkmale und Bäume in Natur-/Landschaftsschutzgebieten richten sich allein nach dem NatSchG.
Was kostet das Verfahren in Freiburg im Breisgau?
ab 01.01.2026: ohne Ortstermin 82,51–825,10 €; nach Ortstermin 137,52–880,11 €; bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren 165,02–1.650,20 € (ohne) bzw. 220,03–1.750,21 € (mit Ortstermin)
Wie lange muss ich nach der Anzeige warten?
Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen drei Wochen nach Eingangsbestätigung Bedenken erhebt (§ 7 Abs. 3)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Die Stadt kann eine angemessene und zumutbare Ersatzpflanzung verlangen, grundsätzlich auf dem betroffenen Grundstück; ersatzweise anderswo oder durch das Garten- und Tiefbauamt auf Kosten des Pflichtigen. Keine feste Bemessungstabelle.
Was passiert, wenn ich ohne Anzeige fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Freiburg im Breisgau
Umweltschutzamt, Abteilung Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
- Telefon
- 0761 201-6101 (Amt)
- umweltschutzamt@freiburg.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Garten- und Tiefbauamt, Baumschutz und -pflege.