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Baumschutzsatzung Karlsruhe: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Karlsruhe gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Buchsbaum, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.

Die Regel in Karlsruhe auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Buchsbaum, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang
Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie ab 150 cm Stammumfang
Baumreihen und Baumgruppen mit mehr als 4 Bäumen ab 40 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumreihen, Baumgruppen, Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 1 m Höhe mindestens 120 cm beträgt; bei mehr als 4 Stämmen gilt die Regel für Baumgruppen (je 40 cm).
Ausgenommen
Obstbäume erst ab 150 cm Stammumfang (gilt nicht für Walnuss und Esskastanie). Nicht geschützt: Bäume, die zum Weiterverkauf in Baumschulen und Gärtnereien gezogen werden; Wald. Ohne Mindestumfang geschützt: Bäume, die nach Bebauungsplan/VEP zu erhalten sind, und behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen.
Gilt
Gesamtes Stadtgebiet (Gebiet der Stadt Karlsruhe), außer Wald im Sinne von § 2 LWaldG BW; im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht anzuwenden, soweit sie dessen Verwirklichung entgegensteht.
Zuständig
Gartenbauamt (Baumschutz)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Im Schnitt 6–8 Wochen bis zum Besichtigungstermin (laut Stadt derzeit wegen Personalknappheit länger)
Ersatzpflanzung
Kann-Regelung: Die Stadt kann zum Ausgleich genehmigter oder nicht genehmigter Eingriffe angemessene und zumutbare Ersatzpflanzungen standortgerechter Gehölze anordnen.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume erst ab 150 cm Stammumfang (gilt nicht für Walnuss und Esskastanie). Nicht geschützt: Bäume, die zum Weiterverkauf in Baumschulen und Gärtnereien gezogen werden; Wald. Ohne Mindestumfang geschützt: Bäume, die nach Bebauungsplan/VEP zu erhalten sind, und behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, Buchsbaum, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie ab 150 cm Stammumfang und Baumreihen und Baumgruppen mit mehr als 4 Bäumen ab 40 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 1 m Höhe mindestens 120 cm beträgt; bei mehr als 4 Stämmen gilt die Regel für Baumgruppen (je 40 cm). Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet (Gebiet der Stadt Karlsruhe), außer Wald im Sinne von § 2 LWaldG BW; im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht anzuwenden, soweit sie dessen Verwirklichung entgegensteht.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Karlsruhe

In Karlsruhe zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 1 m Höhe mindestens 120 cm beträgt; bei mehr als 4 Stämmen gilt die Regel für Baumgruppen (je 40 cm).

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser, 150 cm Umfang sind etwa 48 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Karlsruhe

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Gartenbauamt (Baumschutz)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0721 115 (Zentrale)
Wie lange
Im Schnitt 6–8 Wochen bis zum Besichtigungstermin (laut Stadt derzeit wegen Personalknappheit länger) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Karlsruhe

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Karlsruhe

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Karlsruhe geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Buchsbaum, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie ab 150 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumreihen und Baumgruppen mit mehr als 4 Bäumen ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 1 m Höhe mindestens 120 cm beträgt; bei mehr als 4 Stämmen gilt die Regel für Baumgruppen (je 40 cm).

Welche Bäume sind in Karlsruhe ausgenommen?

Obstbäume erst ab 150 cm Stammumfang (gilt nicht für Walnuss und Esskastanie). Nicht geschützt: Bäume, die zum Weiterverkauf in Baumschulen und Gärtnereien gezogen werden; Wald. Ohne Mindestumfang geschützt: Bäume, die nach Bebauungsplan/VEP zu erhalten sind, und behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen.

Wie lange dauert der Antrag?

Im Schnitt 6–8 Wochen bis zum Besichtigungstermin (laut Stadt derzeit wegen Personalknappheit länger)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Kann-Regelung: Die Stadt kann zum Ausgleich genehmigter oder nicht genehmigter Eingriffe angemessene und zumutbare Ersatzpflanzungen standortgerechter Gehölze anordnen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Karlsruhe
Umwelt- und Arbeitsschutz
Anschrift
Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe
Telefon
0721 133-3101 (Amt)
E-Mail
umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Gartenbauamt (Baumschutz).