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Baumschutzsatzung Konstanz: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Konstanz gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Konstanz auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Mehrstämmige Bäume
Geschützt, wenn wenigstens ein Stamm in 100 cm Höhe mehr als 50 cm Umfang hat; dann ist der ganze Baum geschützt.
Ausgenommen
Keine Anwendung auf Wald, erwerbsgärtnerisch genutzte Bäume in Gärtnereien/Baumschulen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Naturdenkmale, Kleingartenanlagen, Bäume bis 2,50 m Abstand (Baumachse) zum Mauerwerk eines Wohngebäudes und Alleen nach § 31 Abs. 4 NatSchG. Befreiungsanspruch (Bäume bleiben geschützt, Antrag nötig) für Weiden, Birken und Pappeln außerhalb des 20-m-Uferstreifens an Bodensee und Seerhein sowie für Bäume auf Grundstücken unter 350 m².
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB), Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne (§ 30 BauGB) und Planfeststellungen
Zuständig
Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU), Untere Laube 24, 78462 Konstanz; bei Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bau- und Denkmalamt
Gebühr
76,50 € für einen Baum, 12,70 € für jeden weiteren Baum
Bearbeitungszeit
Antrag möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung; Verfahren kann mehrere Wochen dauern
Ersatzpflanzung
Bei Befreiung für ein Bauvorhaben Pflicht, sonst nach Ermessen: Stammumfang bis 200 cm → 1 Laubbaum mit Mindestumfang 16–18 cm; je weiteren angefangenen Meter Stammumfang 1 zusätzlicher Baum; Pflanzung auf dem Grundstück. Keine Pflicht bei abgestorbenen oder im Sturm geworfenen Bäumen.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: 2.258,50 EUR je Baum (jährliche Anpassung zum 1. Mai nach Baupreisindex).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung auf Wald, erwerbsgärtnerisch genutzte Bäume in Gärtnereien/Baumschulen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Naturdenkmale, Kleingartenanlagen, Bäume bis 2,50 m Abstand (Baumachse) zum Mauerwerk eines Wohngebäudes und Alleen nach § 31 Abs. 4 NatSchG. Befreiungsanspruch (Bäume bleiben geschützt, Antrag nötig) für Weiden, Birken und Pappeln außerhalb des 20-m-Uferstreifens an Bodensee und Seerhein sowie für Bäume auf Grundstücken unter 350 m².
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Geschützt, wenn wenigstens ein Stamm in 100 cm Höhe mehr als 50 cm Umfang hat; dann ist der ganze Baum geschützt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB), Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne (§ 30 BauGB) und Planfeststellungen

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Konstanz

In Konstanz zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Geschützt, wenn wenigstens ein Stamm in 100 cm Höhe mehr als 50 cm Umfang hat; dann ist der ganze Baum geschützt.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Konstanz

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU), Untere Laube 24, 78462 Konstanz; bei Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bau- und Denkmalamt
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
07531 900 2556
E-Mail
asu@konstanz.de
Was es kostet
76,50 € für einen Baum, 12,70 € für jeden weiteren Baum
Wie lange
Antrag möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung; Verfahren kann mehrere Wochen dauern Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Konstanz

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Konstanz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Konstanz geschützt?

Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt, wenn wenigstens ein Stamm in 100 cm Höhe mehr als 50 cm Umfang hat; dann ist der ganze Baum geschützt.

Welche Bäume sind in Konstanz ausgenommen?

Keine Anwendung auf Wald, erwerbsgärtnerisch genutzte Bäume in Gärtnereien/Baumschulen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Naturdenkmale, Kleingartenanlagen, Bäume bis 2,50 m Abstand (Baumachse) zum Mauerwerk eines Wohngebäudes und Alleen nach § 31 Abs. 4 NatSchG. Befreiungsanspruch (Bäume bleiben geschützt, Antrag nötig) für Weiden, Birken und Pappeln außerhalb des 20-m-Uferstreifens an Bodensee und Seerhein sowie für Bäume auf Grundstücken unter 350 m².

Was kostet die Genehmigung in Konstanz?

76,50 € für einen Baum, 12,70 € für jeden weiteren Baum

Wie lange dauert der Antrag?

Antrag möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung; Verfahren kann mehrere Wochen dauern

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Befreiung für ein Bauvorhaben Pflicht, sonst nach Ermessen: Stammumfang bis 200 cm → 1 Laubbaum mit Mindestumfang 16–18 cm; je weiteren angefangenen Meter Stammumfang 1 zusätzlicher Baum; Pflanzung auf dem Grundstück. Keine Pflicht bei abgestorbenen oder im Sturm geworfenen Bäumen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt, Naturschutz
Anschrift
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon
07531 800-1222
E-Mail
naturschutz@lrakn.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Baden-Württemberg

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU), Untere Laube 24, 78462 Konstanz; bei Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bau- und Denkmalamt.