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Baumschutzsatzung Mannheim: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Mannheim gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume über 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Mannheim auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume über 60 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge (mehr als 60 cm); ein Teilstamm muss mindestens 30 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen.
Ausgenommen
Nicht erfasst: Wald (§ 2 LWaldG), Naturdenkmale, Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten. Verbote gelten nicht für ordnungsgemäße Nutzung von Kleingartenparzellen (BKleingG) und für ordnungsmäßige Unterhaltung (Rückschnitt aus Gründen der Verkehrs- oder Betriebssicherheit). Obstbäume sind nicht ausgenommen.
Gilt
Gesamtes Gemeindegebiet (Stadtkreis Mannheim) außerhalb des Waldes im Sinne von § 2 LWaldG; nicht für Naturdenkmale und Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten.
Zuständig
Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde, Team Baumschutzsatzung
Gebühr
Gebührenpflichtig; Höhe nach Zeitaufwand der Bearbeitung (kein Betrag genannt)
Bearbeitungszeit
im Schnitt 12 Wochen
Ersatzpflanzung
Soll-Pflicht bei Erlaubnis/Befreiung: bis 100 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum StU mind. 18–20 cm (Obst: Halb-/Hochstamm 14–16 cm); darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum (101–150 cm: 2, 151–200 cm: 3 usw.); Abweichungen im Einzelfall möglich.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung auf eigenen Grundstücken nicht möglich: Ersatzgeldzahlung in Höhe der Kosten für Pflanzung und Fertigstellungspflege.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Wald (§ 2 LWaldG), Naturdenkmale, Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten. Verbote gelten nicht für ordnungsgemäße Nutzung von Kleingartenparzellen (BKleingG) und für ordnungsmäßige Unterhaltung (Rückschnitt aus Gründen der Verkehrs- oder Betriebssicherheit). Obstbäume sind nicht ausgenommen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume über 60 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge (mehr als 60 cm); ein Teilstamm muss mindestens 30 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gemeindegebiet (Stadtkreis Mannheim) außerhalb des Waldes im Sinne von § 2 LWaldG; nicht für Naturdenkmale und Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Mannheim

In Mannheim zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge (mehr als 60 cm); ein Teilstamm muss mindestens 30 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Mannheim

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde, Team Baumschutzsatzung
Zur Seite der Stadt
E-Mail
baumschutzsatzung@mannheim.de
Was es kostet
Gebührenpflichtig; Höhe nach Zeitaufwand der Bearbeitung (kein Betrag genannt)
Wie lange
im Schnitt 12 Wochen Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Mannheim

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Mannheim

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Mannheim geschützt?

Alle Bäume über 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge (mehr als 60 cm); ein Teilstamm muss mindestens 30 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen.

Welche Bäume sind in Mannheim ausgenommen?

Nicht erfasst: Wald (§ 2 LWaldG), Naturdenkmale, Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten. Verbote gelten nicht für ordnungsgemäße Nutzung von Kleingartenparzellen (BKleingG) und für ordnungsmäßige Unterhaltung (Rückschnitt aus Gründen der Verkehrs- oder Betriebssicherheit). Obstbäume sind nicht ausgenommen.

Was kostet die Genehmigung in Mannheim?

Gebührenpflichtig; Höhe nach Zeitaufwand der Bearbeitung (kein Betrag genannt)

Wie lange dauert der Antrag?

im Schnitt 12 Wochen

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Soll-Pflicht bei Erlaubnis/Befreiung: bis 100 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum StU mind. 18–20 cm (Obst: Halb-/Hochstamm 14–16 cm); darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum (101–150 cm: 2, 151–200 cm: 3 usw.); Abweichungen im Einzelfall möglich.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Mannheim
Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Naturschutzbehörde
Anschrift
Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim
E-Mail
naturschutzbehoerde@mannheim.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde, Team Baumschutzsatzung.