Baumschutzsatzung Stuttgart: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Stuttgart gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Stuttgart auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat.
- Ausgenommen
- Nicht erfasst: Naturdenkmale; gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Erwerbsobstanlagen; Wald im Sinne des LWaldG (außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartig bestockten Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung). Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Gebiet laut Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 07.08.2013, gegliedert in Zone 1 (Innenstadt) und Zone 2 (übriger Geltungsbereich).
- Zuständig
- Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Grünordnungsplanung (bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren)
- Gebühr
- gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht in der Satzung)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Befreiung Pflicht: bis 100 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum, je weitere angefangene 50 cm ein weiterer; mehrstämmig: Summe aller Stämme ab 50 cm. Mindeststammumfang 18–20 cm, bei Bauvorhaben 20–25 cm; Pflicht erfüllt, wenn der Baum nach 5 Jahren angewachsen ist.
- Ausgleichszahlung
- Ersatzzahlung je Ersatzbaum pauschal 9.700 € (Zone 1) bzw. 8.200 € (Zone 2), wenn Ersatzpflanzung nicht möglich oder nicht zweckdienlich.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Naturdenkmale; gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Erwerbsobstanlagen; Wald im Sinne des LWaldG (außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartig bestockten Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung). Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gebiet laut Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 07.08.2013, gegliedert in Zone 1 (Innenstadt) und Zone 2 (übriger Geltungsbereich).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Stuttgart
In Stuttgart zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Stuttgart
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Grünordnungsplanung (bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren)
Zur Seite der Stadt - Was es kostet
- gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht in der Satzung)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Stuttgart
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Stuttgart
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Stuttgart geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat.
Welche Bäume sind in Stuttgart ausgenommen?
Nicht erfasst: Naturdenkmale; gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Erwerbsobstanlagen; Wald im Sinne des LWaldG (außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartig bestockten Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung). Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausgenommen.
Was kostet die Genehmigung in Stuttgart?
gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht in der Satzung)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Befreiung Pflicht: bis 100 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum, je weitere angefangene 50 cm ein weiterer; mehrstämmig: Summe aller Stämme ab 50 cm. Mindeststammumfang 18–20 cm, bei Bauvorhaben 20–25 cm; Pflicht erfüllt, wenn der Baum nach 5 Jahren angewachsen ist.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz, Abteilung Umweltberatung und Naturschutz – Naturschutzbehörde, Recht und Verfahren - Anschrift
- Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart
- Telefon
- 0711 216-88727
- Im Netz
- Seite der Behörde
Für die städtische Baumschutzsatzung (Befreiungen, Fällgenehmigungen) ist nicht die Naturschutzbehörde, sondern das Sachgebiet Grünordnung und Verwaltungsaufgaben zuständig.
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Grünordnungsplanung (bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren).