Baumschutzverordnung Augsburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Augsburg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume über 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Augsburg auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume über 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Sträucher und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen).
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstgehölze mit Kronenansatz unter 100 cm (außer Walnuss); Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten; Gehölze in Baumschulen/Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken; Gehölze in Kleingartenparzellen. Fachgerechte Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte sind ausgenommen; Maßnahmen zur Verkehrssicherung und bei unmittelbar drohender Gefahr gelten als genehmigt, sind aber spätestens zwei Wochen danach anzuzeigen.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Stadtgebiet; nicht im Geltungsbereich der Verordnungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich des Altstadtringes und der Pferseer Wertachauen (beide vom 06.11.1981).
- Zuständig
- Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen – Untere Naturschutzbehörde
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Kann als Auflage verlangt werden (angemessener Ersatz durch Anpflanzung; Mindestgrößen, Arten, Pflanzfristen im Bescheid); laut Stadt i. d. R. mit der Fällgenehmigung vorgesehen.
- Ausgleichszahlung
- Ersatzzahlung, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich/zumutbar: Kosten für Anschaffung, Lieferung, Pflanzung, 5 Jahre Entwicklungspflege sowie Planung und Grunderwerb einer Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstgehölze mit Kronenansatz unter 100 cm (außer Walnuss); Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten; Gehölze in Baumschulen/Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken; Gehölze in Kleingartenparzellen. Fachgerechte Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte sind ausgenommen; Maßnahmen zur Verkehrssicherung und bei unmittelbar drohender Gefahr gelten als genehmigt, sind aber spätestens zwei Wochen danach anzuzeigen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume über 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen). Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Stadtgebiet; nicht im Geltungsbereich der Verordnungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich des Altstadtringes und der Pferseer Wertachauen (beide vom 06.11.1981).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Augsburg
In Augsburg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen).
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Augsburg
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen – Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0821 324-6043
- unb.stadt@augsburg.de
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Augsburg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Augsburg
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Augsburg geschützt?
Alle Bäume über 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen).
Welche Bäume sind in Augsburg ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstgehölze mit Kronenansatz unter 100 cm (außer Walnuss); Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten; Gehölze in Baumschulen/Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken; Gehölze in Kleingartenparzellen. Fachgerechte Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte sind ausgenommen; Maßnahmen zur Verkehrssicherung und bei unmittelbar drohender Gefahr gelten als genehmigt, sind aber spätestens zwei Wochen danach anzuzeigen.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Kann als Auflage verlangt werden (angemessener Ersatz durch Anpflanzung; Mindestgrößen, Arten, Pflanzfristen im Bescheid); laut Stadt i. d. R. mit der Fällgenehmigung vorgesehen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Augsburg
Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen mit Unterer Naturschutzbehörde - Anschrift
- Dr.-Ziegenspeck-Weg 10, 86161 Augsburg
- Telefon
- 0821 324-6043
- unb.stadt@augsburg.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen – Untere Naturschutzbehörde.