Baumweiser
Baumpfleger finden

Baumschutzverordnung Augsburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Augsburg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume über 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Augsburg auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume über 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Sträucher und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen).
Ausgenommen
Nicht geschützt: Obstgehölze mit Kronenansatz unter 100 cm (außer Walnuss); Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten; Gehölze in Baumschulen/Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken; Gehölze in Kleingartenparzellen. Fachgerechte Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte sind ausgenommen; Maßnahmen zur Verkehrssicherung und bei unmittelbar drohender Gefahr gelten als genehmigt, sind aber spätestens zwei Wochen danach anzuzeigen.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Stadtgebiet; nicht im Geltungsbereich der Verordnungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich des Altstadtringes und der Pferseer Wertachauen (beide vom 06.11.1981).
Zuständig
Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen – Untere Naturschutzbehörde
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Kann als Auflage verlangt werden (angemessener Ersatz durch Anpflanzung; Mindestgrößen, Arten, Pflanzfristen im Bescheid); laut Stadt i. d. R. mit der Fällgenehmigung vorgesehen.
Ausgleichszahlung
Ersatzzahlung, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich/zumutbar: Kosten für Anschaffung, Lieferung, Pflanzung, 5 Jahre Entwicklungspflege sowie Planung und Grunderwerb einer Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstgehölze mit Kronenansatz unter 100 cm (außer Walnuss); Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten; Gehölze in Baumschulen/Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken; Gehölze in Kleingartenparzellen. Fachgerechte Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte sind ausgenommen; Maßnahmen zur Verkehrssicherung und bei unmittelbar drohender Gefahr gelten als genehmigt, sind aber spätestens zwei Wochen danach anzuzeigen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume über 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen). Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Stadtgebiet; nicht im Geltungsbereich der Verordnungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich des Altstadtringes und der Pferseer Wertachauen (beide vom 06.11.1981).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Augsburg

In Augsburg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen).

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Augsburg

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen – Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0821 324-6043
E-Mail
unb.stadt@augsburg.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Augsburg

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Augsburg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Augsburg geschützt?

Alle Bäume über 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat (mehrstämmig auch bei Gabelung unter 100 cm oder zusammengewachsenen Stämmen).

Welche Bäume sind in Augsburg ausgenommen?

Nicht geschützt: Obstgehölze mit Kronenansatz unter 100 cm (außer Walnuss); Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten; Gehölze in Baumschulen/Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken; Gehölze in Kleingartenparzellen. Fachgerechte Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte sind ausgenommen; Maßnahmen zur Verkehrssicherung und bei unmittelbar drohender Gefahr gelten als genehmigt, sind aber spätestens zwei Wochen danach anzuzeigen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Kann als Auflage verlangt werden (angemessener Ersatz durch Anpflanzung; Mindestgrößen, Arten, Pflanzfristen im Bescheid); laut Stadt i. d. R. mit der Fällgenehmigung vorgesehen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Augsburg
Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen mit Unterer Naturschutzbehörde
Anschrift
Dr.-Ziegenspeck-Weg 10, 86161 Augsburg
Telefon
0821 324-6043
E-Mail
unb.stadt@augsburg.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Bayern

Alle Gemeinden in Bayern

Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen – Untere Naturschutzbehörde.