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Baumschutzverordnung Bamberg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Bamberg gilt eine Baumschutzverordnung, aber nicht überall. Sie gilt: Im Zusammenhang bebaute Ortsteile der Stadt Bamberg, abgegrenzt in der Karte M 1:10.000 vom 08.12.2003 (Übersicht 1:30.000 als Anlage). Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Bamberg auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mehr als 40 cm Umfang aufweist.
Ausgenommen
Ausgenommen: Obstbäume im Erwerbsgartenbau (sonstige Obstbäume sind geschützt, Fällung von Nadel- und Obstbäumen außer Walnuss im vereinfachten Verfahren nach § 6 a), forstwirtschaftlicher Baumbestand für forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien als Handelsware, Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen, Bäume auf Liegenschaften der US-Streitkräfte (soweit Landesverteidigung). Nicht verboten: Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig), fachgerechte Pflege.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile der Stadt Bamberg, abgegrenzt in der Karte M 1:10.000 vom 08.12.2003 (Übersicht 1:30.000 als Anlage).
Zuständig
Stadt Bamberg – Klima- und Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Vereinfachtes Verfahren (Nadel-/Obstbäume): Genehmigungsfiktion nach einem Monat, verlängerbar um höchstens drei Monate
Ersatzpflanzung
Genehmigung kann mit Auflage zu Ersatzpflanzungen verbunden werden (Mindestgröße, Art, Frist); wächst sie nicht an, ist erneut zu pflanzen. Vereinfachtes Verfahren für Nadel- und Obstbäume (außer Walnuss): je gefälltem Baum ein standortheimischer Laubbaum, Pflanzgröße nach Stammumfang des gefällten Baums (60–80 cm: StU 10–12 cm … über 200 cm: StU 20–25 cm oder 5 Bäume StU 12–14 cm); Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen eines Monats versagt.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich/zumutbar: zweckgebundene Ausgleichszahlung in Höhe des Werts der Bestandsminderung, berechnet nach dem Anhang (Flächengrundwert je cm² Stammquerschnitt nach Baumart, abzüglich Wertminderung).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume im Erwerbsgartenbau (sonstige Obstbäume sind geschützt, Fällung von Nadel- und Obstbäumen außer Walnuss im vereinfachten Verfahren nach § 6 a), forstwirtschaftlicher Baumbestand für forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien als Handelsware, Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen, Bäume auf Liegenschaften der US-Streitkräfte (soweit Landesverteidigung). Nicht verboten: Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig), fachgerechte Pflege.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mehr als 40 cm Umfang aufweist. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile der Stadt Bamberg, abgegrenzt in der Karte M 1:10.000 vom 08.12.2003 (Übersicht 1:30.000 als Anlage).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Bamberg

In Bamberg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mehr als 40 cm Umfang aufweist.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Bamberg

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Bamberg – Klima- und Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0951 871701
Wie lange
Vereinfachtes Verfahren (Nadel-/Obstbäume): Genehmigungsfiktion nach einem Monat, verlängerbar um höchstens drei Monate Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Bamberg

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Bamberg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bamberg geschützt?

Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mehr als 40 cm Umfang aufweist.

Welche Bäume sind in Bamberg ausgenommen?

Ausgenommen: Obstbäume im Erwerbsgartenbau (sonstige Obstbäume sind geschützt, Fällung von Nadel- und Obstbäumen außer Walnuss im vereinfachten Verfahren nach § 6 a), forstwirtschaftlicher Baumbestand für forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien als Handelsware, Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen, Bäume auf Liegenschaften der US-Streitkräfte (soweit Landesverteidigung). Nicht verboten: Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig), fachgerechte Pflege.

Wie lange dauert der Antrag?

Vereinfachtes Verfahren (Nadel-/Obstbäume): Genehmigungsfiktion nach einem Monat, verlängerbar um höchstens drei Monate

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Genehmigung kann mit Auflage zu Ersatzpflanzungen verbunden werden (Mindestgröße, Art, Frist); wächst sie nicht an, ist erneut zu pflanzen. Vereinfachtes Verfahren für Nadel- und Obstbäume (außer Walnuss): je gefälltem Baum ein standortheimischer Laubbaum, Pflanzgröße nach Stammumfang des gefällten Baums (60–80 cm: StU 10–12 cm … über 200 cm: StU 20–25 cm oder 5 Bäume StU 12–14 cm); Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen eines Monats versagt.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Bamberg
Klima- und Umweltamt – Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege
Anschrift
Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg
Telefon
0951 87-1701 (Amt)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Bamberg – Klima- und Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde.