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Baumschutzverordnung Bayreuth: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Bayreuth gilt eine Baumschutzverordnung, aber nicht überall. Sie gilt: Stadtgebiet Bayreuth innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Geschützt sind Laubbäume, Eiben und Ginkgos ab 80 cm Stammumfang. Ab 80 cm (Verordnung: nicht geschützt sind einstämmige Bäume unter 80 cm), gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Bayreuth auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Eiben und Ginkgos ab 80 cm Stammumfang. Ab 80 cm (Verordnung: nicht geschützt sind einstämmige Bäume unter 80 cm)
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) aufweist.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Nadelbäume außer Eiben und Ginkgos; Pappeln außer Silberpappel; Obstbäume außer Wildobst- und Walnussbäumen; forstwirtschaftlicher Baumbestand für forstwirtschaftliche Zwecke; Bestand des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich); Bäume in ausgewiesenen Kleingartenanlagen. Nicht verboten: übliche Pflege, Beseitigung drohender Gefahren, Arbeiten an Ver-/Entsorgungs- und Verkehrsanlagen, Gewässerunterhaltung.
Gilt
Stadtgebiet Bayreuth innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Zuständig
Stadt Bayreuth – Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Keine Frist; die Stadt bittet um rechtzeitige Antragstellung, da fachliche Stellungnahmen eingeholt werden.
Ersatzpflanzung
Befreiung kann mit Auflagen verbunden werden, die entfernten Bäume in angemessener Frist ausreichend zu ersetzen; bei Verstoß können Ersatzpflanzungen angeordnet werden. Keine feste Staffel.
Ausgleichszahlung
Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar: Ausgleichszahlung bis zur Höhe der ersparten Aufwendungen, zweckgebunden für Neupflanzung von Laubbäumen.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Nadelbäume außer Eiben und Ginkgos; Pappeln außer Silberpappel; Obstbäume außer Wildobst- und Walnussbäumen; forstwirtschaftlicher Baumbestand für forstwirtschaftliche Zwecke; Bestand des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich); Bäume in ausgewiesenen Kleingartenanlagen. Nicht verboten: übliche Pflege, Beseitigung drohender Gefahren, Arbeiten an Ver-/Entsorgungs- und Verkehrsanlagen, Gewässerunterhaltung.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Eiben und Ginkgos ab 80 cm Stammumfang. Ab 80 cm (Verordnung: nicht geschützt sind einstämmige Bäume unter 80 cm). Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) aufweist. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Stadtgebiet Bayreuth innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Bayreuth

In Bayreuth zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) aufweist.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Bayreuth

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Bayreuth – Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0921 25-1388
Wie lange
Keine Frist; die Stadt bittet um rechtzeitige Antragstellung, da fachliche Stellungnahmen eingeholt werden. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Bayreuth

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Bayreuth

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bayreuth geschützt?

Laubbäume, Eiben und Ginkgos ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Ab 80 cm (Verordnung: nicht geschützt sind einstämmige Bäume unter 80 cm). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) aufweist.

Welche Bäume sind in Bayreuth ausgenommen?

Nicht geschützt: Nadelbäume außer Eiben und Ginkgos; Pappeln außer Silberpappel; Obstbäume außer Wildobst- und Walnussbäumen; forstwirtschaftlicher Baumbestand für forstwirtschaftliche Zwecke; Bestand des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich); Bäume in ausgewiesenen Kleingartenanlagen. Nicht verboten: übliche Pflege, Beseitigung drohender Gefahren, Arbeiten an Ver-/Entsorgungs- und Verkehrsanlagen, Gewässerunterhaltung.

Wie lange dauert der Antrag?

Keine Frist; die Stadt bittet um rechtzeitige Antragstellung, da fachliche Stellungnahmen eingeholt werden.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Befreiung kann mit Auflagen verbunden werden, die entfernten Bäume in angemessener Frist ausreichend zu ersetzen; bei Verstoß können Ersatzpflanzungen angeordnet werden. Keine feste Staffel.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Bayreuth
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Anschrift
Wilhelm-Pitz-Straße 1, 95448 Bayreuth
E-Mail
Umweltamt@stadt.bayreuth.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Bayreuth – Amt für Umwelt- und Klimaschutz.