Baumschutzverordnung Coburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Coburg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.
Die Regel in Coburg auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,30 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Obstbäume außer Walnuss; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich). Nicht verboten: notwendige fachgerechte Pflege (Totholz, Wundbehandlung, Lichtraumprofil, Formschnitt) und dringende Gefahrenabwehr.
- Gilt
- Alle Bereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne (§ 30 BauGB) und alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) im Stadtgebiet.
- Zuständig
- Stadt Coburg – Grünflächenamt (Holzwirtschaft und Ökomanagement)
- Gebühr
- in der Regel 70 Euro je Antrag, je nach Umfang/Aufwand auch höher; fällig nach der Entscheidung
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Pflicht bei erteilter Ausnahme zur Entfernung: in der Regel je entferntem Baum ein standortgerechter Laubbaum, Mindestgröße 12/14 cm Stammumfang; entfällt bei naturgemäß altersbedingt abgehenden Bäumen.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatz auf dem Grundstück nicht möglich: zweckgebundene Ausgleichszahlung nach dem Wert der geforderten Ersatzpflanzung; bei Beschädigung nach der Richtlinie zur Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün (gedeckelt auf den Ersatzwert).
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume außer Walnuss; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich). Nicht verboten: notwendige fachgerechte Pflege (Totholz, Wundbehandlung, Lichtraumprofil, Formschnitt) und dringende Gefahrenabwehr.
- Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Alle Bereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne (§ 30 BauGB) und alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) im Stadtgebiet.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Coburg
In Coburg zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 130 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Coburg
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Coburg – Grünflächenamt (Holzwirtschaft und Ökomanagement)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 09561 89-1671
- Was es kostet
- in der Regel 70 Euro je Antrag, je nach Umfang/Aufwand auch höher; fällig nach der Entscheidung
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Coburg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Coburg
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Coburg geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat.
Welche Bäume sind in Coburg ausgenommen?
Ausgenommen: Obstbäume außer Walnuss; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich). Nicht verboten: notwendige fachgerechte Pflege (Totholz, Wundbehandlung, Lichtraumprofil, Formschnitt) und dringende Gefahrenabwehr.
Was kostet die Genehmigung in Coburg?
in der Regel 70 Euro je Antrag, je nach Umfang/Aufwand auch höher; fällig nach der Entscheidung
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Pflicht bei erteilter Ausnahme zur Entfernung: in der Regel je entferntem Baum ein standortgerechter Laubbaum, Mindestgröße 12/14 cm Stammumfang; entfällt bei naturgemäß altersbedingt abgehenden Bäumen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Coburg
Grünflächenamt (Natur- und Landschaftspflege) - Anschrift
- Glockenberg 27, 96450 Coburg
- Telefon
- 09561 89-1671 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Coburg – Grünflächenamt (Holzwirtschaft und Ökomanagement).