Baumschutzverordnung Erlangen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Erlangen gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Erlangen auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Waldbeständen; Maßnahmen auf Flächen für Verkehrs- und Leitungswege sowie Ver- und Entsorgung fallen nicht unter die Verordnung. Tote/abgestorbene Bäume dürfen laut Stadt genehmigungsfrei gefällt werden, sind aber anzeigepflichtig.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Stadtgebiet; genaue Grenzen laut Baumschutzkarte 1:10.000 (Bestandteil der Verordnung).
- Zuständig
- Amt für Umweltschutz, Energiefragen und Verkehrsaufsicht – Fachbereich Baumschutz
- Gebühr
- nach Bearbeitungszeit der Beteiligten (kein fester Betrag genannt)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Befreiung kann unter der Auflage von Ersatzpflanzungen erteilt werden; bei Verstößen kann Ersatzpflanzung angeordnet werden.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich: zweckgebundene Ausgleichszahlung, bemessen nach dem Baumwert (Anhang: Flächengrundwert je cm² Stammquerschnitt nach Gehölzpreisgruppe, abzüglich Wertminderung).
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Waldbeständen; Maßnahmen auf Flächen für Verkehrs- und Leitungswege sowie Ver- und Entsorgung fallen nicht unter die Verordnung. Tote/abgestorbene Bäume dürfen laut Stadt genehmigungsfrei gefällt werden, sind aber anzeigepflichtig.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Stadtgebiet; genaue Grenzen laut Baumschutzkarte 1:10.000 (Bestandteil der Verordnung).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Erlangen
In Erlangen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Erlangen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Umweltschutz, Energiefragen und Verkehrsaufsicht – Fachbereich Baumschutz
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 09131 86-3454
- baumschutz@stadt.erlangen.de
- Was es kostet
- nach Bearbeitungszeit der Beteiligten (kein fester Betrag genannt)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Erlangen
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Erlangen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Erlangen geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Welche Bäume sind in Erlangen ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Waldbeständen; Maßnahmen auf Flächen für Verkehrs- und Leitungswege sowie Ver- und Entsorgung fallen nicht unter die Verordnung. Tote/abgestorbene Bäume dürfen laut Stadt genehmigungsfrei gefällt werden, sind aber anzeigepflichtig.
Was kostet die Genehmigung in Erlangen?
nach Bearbeitungszeit der Beteiligten (kein fester Betrag genannt)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Befreiung kann unter der Auflage von Ersatzpflanzungen erteilt werden; bei Verstößen kann Ersatzpflanzung angeordnet werden.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Erlangen
Amt für Umweltschutz und Energiefragen - Anschrift
- Schuhstraße 40, 91052 Erlangen
- Telefon
- 09131 86-3283 (Amt)
- naturschutz@stadt.erlangen.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Umweltschutz, Energiefragen und Verkehrsaufsicht – Fachbereich Baumschutz.