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Baumschutzverordnung Fürth: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Fürth gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Fürth auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; geschützt nur, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Kleingärten und Wald
Gilt
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Fürth.
Zuständig
Stadt Fürth, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – Naturschutzrecht); bei Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren
Gebühr
Bei Bewilligung 50 Euro für den ersten Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum.
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Kann als Auflage verlangt werden, nach Stammumfang, Zustand und ökologischer Bedeutung: 80–110 cm 1–3, 111–160 cm 2–4, 161–210 cm 3–6, 211–260 cm 5–8, 261–310 cm 7–10, über 310 cm 9–12 Ersatzbäume mit Mindeststammumfang 18/20 cm (einheimische Laubbäume, keine Obstbäume laut Stadtseite).
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung auf dem Grundstück unmöglich: Gehölzpreis der Ersatzpflanzungen zuzüglich Pflanzkosten, dreijährige Pflege, Anwuchsgarantie und 30 % Pauschale aus dem Gehölzpreis.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Kleingärten und Wald
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; geschützt nur, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Fürth.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Fürth

In Fürth zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; geschützt nur, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Fürth

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Fürth, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – Naturschutzrecht); bei Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0911 974-1441
Was es kostet
Bei Bewilligung 50 Euro für den ersten Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Fürth

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Fürth

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Fürth geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; geschützt nur, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Fürth ausgenommen?

Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Kleingärten und Wald

Was kostet die Genehmigung in Fürth?

Bei Bewilligung 50 Euro für den ersten Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Kann als Auflage verlangt werden, nach Stammumfang, Zustand und ökologischer Bedeutung: 80–110 cm 1–3, 111–160 cm 2–4, 161–210 cm 3–6, 211–260 cm 5–8, 261–310 cm 7–10, über 310 cm 9–12 Ersatzbäume mit Mindeststammumfang 18/20 cm (einheimische Laubbäume, keine Obstbäume laut Stadtseite).

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – Naturschutz
Anschrift
Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth
Telefon
0911 974-1497 (Amt)
E-Mail
oa@fuerth.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Fürth, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – Naturschutzrecht); bei Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren.