Baumschutzverordnung Hof: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
In Hof gilt eine Baumschutzverordnung, aber nicht überall. Sie gilt: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Stadtgebiets, abgegrenzt in einer Karte 1:11.000 (bei der unteren Naturschutzbehörde einsehbar). Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Hof auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, soweit einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat (1 m über dem Erdboden).
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich); immergrüne Nadelbäume außer Weißtanne und Eibe; Bäume in Kleingartenanlagen nach BKleingG. Nicht verboten: übliche Pflege und Gefahrenabwehr (Gefahrenabwehr unverzüglich der unteren Naturschutzbehörde melden).
- Gilt
- Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Stadtgebiets, abgegrenzt in einer Karte 1:11.000 (bei der unteren Naturschutzbehörde einsehbar).
- Zuständig
- Stadt Hof – Sachgebiet Umwelt (untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Befreiung kann mit Auflage zu Ersatzpflanzungen verbunden werden; wer unerlaubt fällt oder schädigt, muss Ersatz entsprechend dem Wert der Bäume pflanzen.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatz nicht oder nur teilweise möglich: zweckgebundene Ausgleichszahlung, Höhe nach dem Sachwertverfahren (Methode Koch, Gehölzwerttabellen); Wert der Ersatzpflanzung wird angerechnet.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich); immergrüne Nadelbäume außer Weißtanne und Eibe; Bäume in Kleingartenanlagen nach BKleingG. Nicht verboten: übliche Pflege und Gefahrenabwehr (Gefahrenabwehr unverzüglich der unteren Naturschutzbehörde melden).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, soweit einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat (1 m über dem Erdboden). Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Stadtgebiets, abgegrenzt in einer Karte 1:11.000 (bei der unteren Naturschutzbehörde einsehbar).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Hof
In Hof zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, soweit einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat (1 m über dem Erdboden).
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Hof
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Hof – Sachgebiet Umwelt (untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 09281 815-1503
- umwelt@stadt-hof.de
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Hof
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Hof
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hof geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, soweit einer der Stämme 50 cm oder mehr Umfang hat (1 m über dem Erdboden).
Welche Bäume sind in Hof ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss; Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich); immergrüne Nadelbäume außer Weißtanne und Eibe; Bäume in Kleingartenanlagen nach BKleingG. Nicht verboten: übliche Pflege und Gefahrenabwehr (Gefahrenabwehr unverzüglich der unteren Naturschutzbehörde melden).
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Befreiung kann mit Auflage zu Ersatzpflanzungen verbunden werden; wer unerlaubt fällt oder schädigt, muss Ersatz entsprechend dem Wert der Bäume pflanzen.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Hof
Fachbereich 60 Umwelt, Baurecht und Bauordnung – Sachgebiet Umwelt (untere Naturschutzbehörde) - Anschrift
- Karolinenstraße 17, 95028 Hof
- Telefon
- 09281 815-1503 (Amt)
- umwelt@stadt-hof.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Hof – Sachgebiet Umwelt (untere Naturschutzbehörde).