Baumschutzverordnung Ingolstadt: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Ingolstadt gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.
Die Regel in Ingolstadt auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 100 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,30 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Ausgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume (außer Walnuss- und Birnbäume), Bäume unter 100 cm Stammumfang (außer Ersatzpflanzungen), Bäume in gewerblichen Baumschulen/Gärtnereien, Pflegemaßnahmen im Auftrag der Stadt, ordnungsgemäßer bestandserhaltender Baumschnitt, Maßnahmen an Bäumen an öffentlichen Straßen und unaufschiebbare Maßnahmen der Verkehrssicherung. Friedhöfe, öffentliche Grünanlagen und Kleingartenanlagen liegen außerhalb des Geltungsbereichs.
- Gilt
- Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; nicht auf Friedhöfen, in öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) und in Kleingartenanlagen nach BKleingG.
- Zuständig
- Gartenamt – kommunales Baummanagement
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Genehmigungsfiktion: Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags versagt wird.
- Ersatzpflanzung
- Genehmigung kann mit der Auflage angemessener Ersatzpflanzung auf demselben Grundstück erteilt werden (Mindestgröße, Art, Frist im Bescheid); bei unberechtigter Fällung kann Ersatz angeordnet werden.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar, kann eine Ausgleichszahlung nach den Kosten einer angemessenen Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen gefordert werden.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume (außer Walnuss- und Birnbäume), Bäume unter 100 cm Stammumfang (außer Ersatzpflanzungen), Bäume in gewerblichen Baumschulen/Gärtnereien, Pflegemaßnahmen im Auftrag der Stadt, ordnungsgemäßer bestandserhaltender Baumschnitt, Maßnahmen an Bäumen an öffentlichen Straßen und unaufschiebbare Maßnahmen der Verkehrssicherung. Friedhöfe, öffentliche Grünanlagen und Kleingartenanlagen liegen außerhalb des Geltungsbereichs.
- Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 100 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; nicht auf Friedhöfen, in öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) und in Kleingartenanlagen nach BKleingG.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Ingolstadt
In Ingolstadt zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Ingolstadt
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Gartenamt – kommunales Baummanagement
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0841 305-1928
- baumschutz@ingolstadt.de
- Wie lange
- Genehmigungsfiktion: Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags versagt wird. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Ingolstadt
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Ingolstadt
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Ingolstadt geschützt?
Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.
Welche Bäume sind in Ingolstadt ausgenommen?
Ausgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume (außer Walnuss- und Birnbäume), Bäume unter 100 cm Stammumfang (außer Ersatzpflanzungen), Bäume in gewerblichen Baumschulen/Gärtnereien, Pflegemaßnahmen im Auftrag der Stadt, ordnungsgemäßer bestandserhaltender Baumschnitt, Maßnahmen an Bäumen an öffentlichen Straßen und unaufschiebbare Maßnahmen der Verkehrssicherung. Friedhöfe, öffentliche Grünanlagen und Kleingartenanlagen liegen außerhalb des Geltungsbereichs.
Wie lange dauert der Antrag?
Genehmigungsfiktion: Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags versagt wird.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Genehmigung kann mit der Auflage angemessener Ersatzpflanzung auf demselben Grundstück erteilt werden (Mindestgröße, Art, Frist im Bescheid); bei unberechtigter Fällung kann Ersatz angeordnet werden.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Ingolstadt
Umweltamt – Naturschutz und untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt
- Telefon
- 0841 305-2541
- naturschutz@ingolstadt.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Gartenamt – kommunales Baummanagement.