Baumschutzverordnung Kempten (Allgäu): Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Kempten (Allgäu) gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Kempten (Allgäu) auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Bäume aus einem Freiflächengestaltungsplan
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen; Fichten (Gattung Picea); Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit gewerblich; Bäume in Kleingärten (BKleingG) sowie Grabeland-, Erholungs- und Freizeitgärten; abgestorbene Bäume; Wald im Sinne des BayWaldG.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen der Stadt Kempten (Allgäu).
- Zuständig
- Amt für Umwelt- und Naturschutz (untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Befreiung zur Beseitigung Pflicht zur Ersatzpflanzung mindestens eines gleichwertigen Baumes (Stammumfang mindestens 18/20 cm); ab 140 cm Stammumfang des gefällten Baumes mindestens 2 Ersatzbäume. Pflanzung auf demselben Grundstück.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar, kann eine zweckgebundene Ausgleichszahlung in Höhe der Kosten einer angemessenen Ersatzpflanzung im öffentlichen Raum (Erwerb, Lieferung, Pflanzung eines Laubbaum-Hochstamms 18–20 cm, Pflege für 5 Jahre) gefordert werden.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen; Fichten (Gattung Picea); Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit gewerblich; Bäume in Kleingärten (BKleingG) sowie Grabeland-, Erholungs- und Freizeitgärten; abgestorbene Bäume; Wald im Sinne des BayWaldG.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen der Stadt Kempten (Allgäu).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Kempten (Allgäu)
In Kempten (Allgäu) zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Kempten (Allgäu)
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Umwelt- und Naturschutz (untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0831 2525-3511
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Kempten (Allgäu)
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Kempten (Allgäu)
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kempten (Allgäu) geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme.
Welche Bäume sind in Kempten (Allgäu) ausgenommen?
Ausgenommen: Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen; Fichten (Gattung Picea); Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit gewerblich; Bäume in Kleingärten (BKleingG) sowie Grabeland-, Erholungs- und Freizeitgärten; abgestorbene Bäume; Wald im Sinne des BayWaldG.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Befreiung zur Beseitigung Pflicht zur Ersatzpflanzung mindestens eines gleichwertigen Baumes (Stammumfang mindestens 18/20 cm); ab 140 cm Stammumfang des gefällten Baumes mindestens 2 Ersatzbäume. Pflanzung auf demselben Grundstück.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Kempten (Allgäu)
Amt für Umwelt- und Naturschutz - Anschrift
- Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu)
- Telefon
- 0831 2525-3511 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Umwelt- und Naturschutz (untere Naturschutzbehörde).