Baumschutzverordnung Landshut: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Landshut gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 65 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Landshut auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 65 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (ab 65 cm).
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstbäume, die für ihren Fruchtertrag gepflanzt werden (außer Walnuss und Esskastanie; laut Stadt sind auch baumförmige Wildobstgehölze geschützt), Bäume in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien; Wald liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Nicht verboten: fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen; Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren gelten als erlaubt (Anzeige spätestens eine Woche danach).
- Gilt
- Sämtliche Bäume in beplanten Gebieten (Bebauungspläne) und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen; nicht Wald. Standortgenaue Festsetzungen in Bebauungsplänen/Satzungen nach § 34 BauGB gehen vor.
- Zuständig
- Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz – Sachgebiet/Fachbereich Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Antrag mindestens zwei Wochen vor der Beseitigung stellen; Entscheidung in der Regel beim Ortstermin
- Ersatzpflanzung
- Erlaubnis kann mit Auflage angemessener Ersatzpflanzung verbunden werden (Art und Umfang im Einzelfall, auch mehrere Bäume). Laut Stadt im Regelfall heimische Laubbäume mit mindestens 14–16 cm Stammumfang auf dem Grundstück, in der Regel ein Ersatzbaum gleicher Wuchsklasse je beseitigtem Baum.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar: Ausgleichszahlung nach den Kosten einer angemessenen Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen (Anschaffung, Lieferung, Pflanzung, Fertigstellungspflege), zweckgebunden.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume, die für ihren Fruchtertrag gepflanzt werden (außer Walnuss und Esskastanie; laut Stadt sind auch baumförmige Wildobstgehölze geschützt), Bäume in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien; Wald liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Nicht verboten: fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen; Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren gelten als erlaubt (Anzeige spätestens eine Woche danach).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 65 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (ab 65 cm). Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Sämtliche Bäume in beplanten Gebieten (Bebauungspläne) und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen; nicht Wald. Standortgenaue Festsetzungen in Bebauungsplänen/Satzungen nach § 34 BauGB gehen vor.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Landshut
In Landshut zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (ab 65 cm).
Faustregel: 65 cm Umfang sind etwa 21 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Landshut
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz – Sachgebiet/Fachbereich Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0871 88-1421
- naturschutz@landshut.de
- Wie lange
- Antrag mindestens zwei Wochen vor der Beseitigung stellen; Entscheidung in der Regel beim Ortstermin Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Landshut
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Landshut
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Landshut geschützt?
Alle Bäume ab 65 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (ab 65 cm).
Welche Bäume sind in Landshut ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstbäume, die für ihren Fruchtertrag gepflanzt werden (außer Walnuss und Esskastanie; laut Stadt sind auch baumförmige Wildobstgehölze geschützt), Bäume in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien; Wald liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Nicht verboten: fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen; Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren gelten als erlaubt (Anzeige spätestens eine Woche danach).
Wie lange dauert der Antrag?
Antrag mindestens zwei Wochen vor der Beseitigung stellen; Entscheidung in der Regel beim Ortstermin
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Erlaubnis kann mit Auflage angemessener Ersatzpflanzung verbunden werden (Art und Umfang im Einzelfall, auch mehrere Bäume). Laut Stadt im Regelfall heimische Laubbäume mit mindestens 14–16 cm Stammumfang auf dem Grundstück, in der Regel ein Ersatzbaum gleicher Wuchsklasse je beseitigtem Baum.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Landshut
Amt für Umwelt-, Klima- & Naturschutz – Sachgebiet Naturschutz - Anschrift
- Luitpoldstraße 29 a, 84034 Landshut
- Telefon
- 0871 88-1421 (Amt)
- naturschutz@landshut.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz – Sachgebiet/Fachbereich Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde).