Baumschutzverordnung Memmingen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Memmingen gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Memmingen auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Obstbäume mit einem Kronenansatz unter 160 cm; Pappeln, Weiden, Erlen, Birken und Nadelbäume; Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich); Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen (BKleingG); fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen; Wald im Sinne des Waldrechts.
- Gilt
- Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Memmingen.
- Zuständig
- Stadt Memmingen, Amt 56 Umwelt und Klima
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Ersatzpflanzungen können als Auflage der Genehmigung verlangt werden (Mindestgröße, Art, Pflanzfrist im Einzelfall); bei verbotswidriger Beseitigung sollen sie angeordnet werden.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar, kann eine zweckgebundene Ausgleichszahlung in Höhe der Kosten einer angemessenen Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen gefordert werden.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume mit einem Kronenansatz unter 160 cm; Pappeln, Weiden, Erlen, Birken und Nadelbäume; Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich); Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen (BKleingG); fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen; Wald im Sinne des Waldrechts.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Memmingen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Memmingen
In Memmingen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Memmingen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Memmingen, Amt 56 Umwelt und Klima
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 08331 850-2900
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Memmingen
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Memmingen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Memmingen geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Mehrstämmig = mehrere Stämme aus einem Wurzelstock, Gabelung unterhalb 100 cm oder zusammengewachsene Stämme.
Welche Bäume sind in Memmingen ausgenommen?
Ausgenommen: Obstbäume mit einem Kronenansatz unter 160 cm; Pappeln, Weiden, Erlen, Birken und Nadelbäume; Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich); Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen (BKleingG); fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen; Wald im Sinne des Waldrechts.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Ersatzpflanzungen können als Auflage der Genehmigung verlangt werden (Mindestgröße, Art, Pflanzfrist im Einzelfall); bei verbotswidriger Beseitigung sollen sie angeordnet werden.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Memmingen
Amt 56 Umwelt und Klima - Anschrift
- Schlossergasse 1 (Welfenhaus), 87700 Memmingen
- Telefon
- 08331 850-2900 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Memmingen, Amt 56 Umwelt und Klima.