Baumschutzverordnung München: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in München gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in München auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Sträucher, Klettergehölze und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 40 cm oder mehr erreicht; gilt auch bei Gabelung unter 100 cm.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Maßnahmen in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien, in Kleingärten (BKleingG), an Schnitthecken als Einfriedung, an Klettergehölzen an Bäumen/Sträuchern, fachgerechter bestandserhaltender Gehölzschnitt sowie fachgerechte Pflege/Sicherung auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Bahnanlagen. Geschützt sind alle Gehölze (Bäume, Sträucher, Klettergehölze) – Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Grundstücke innerhalb der in Übersichtskarte (Anlage A1) und 81 Detailkarten (Anlagen A2–A82) dargestellten Gebiete; laut Stadt die im Zusammenhang bebauten Bereiche.
- Zuständig
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission, Baumschutzbehörde
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Genehmigung kann mit Auflage einer angemessenen Ersatzpflanzung erteilt werden; Umfang nach Punkteschema der Anlage B. Pflicht erst erfüllt, wenn das Gehölz nach 5 Jahren angewachsen ist.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar, kann eine Ausgleichszahlung nach Anlage B gefordert werden.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Maßnahmen in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien, in Kleingärten (BKleingG), an Schnitthecken als Einfriedung, an Klettergehölzen an Bäumen/Sträuchern, fachgerechter bestandserhaltender Gehölzschnitt sowie fachgerechte Pflege/Sicherung auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Bahnanlagen. Geschützt sind alle Gehölze (Bäume, Sträucher, Klettergehölze) – Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 40 cm oder mehr erreicht; gilt auch bei Gabelung unter 100 cm. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Grundstücke innerhalb der in Übersichtskarte (Anlage A1) und 81 Detailkarten (Anlagen A2–A82) dargestellten Gebiete; laut Stadt die im Zusammenhang bebauten Bereiche.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in München
In München zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 40 cm oder mehr erreicht; gilt auch bei Gabelung unter 100 cm.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in München
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission, Baumschutzbehörde
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 089 233-96484
- plan.ha4-baumschutz@muenchen.de
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in München
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu München
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in München geschützt?
Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 40 cm oder mehr erreicht; gilt auch bei Gabelung unter 100 cm.
Welche Bäume sind in München ausgenommen?
Ausgenommen: Maßnahmen in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien, in Kleingärten (BKleingG), an Schnitthecken als Einfriedung, an Klettergehölzen an Bäumen/Sträuchern, fachgerechter bestandserhaltender Gehölzschnitt sowie fachgerechte Pflege/Sicherung auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Bahnanlagen. Geschützt sind alle Gehölze (Bäume, Sträucher, Klettergehölze) – Obstbäume sind nicht ausgenommen.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Genehmigung kann mit Auflage einer angemessenen Ersatzpflanzung erteilt werden; Umfang nach Punkteschema der Anlage B. Pflicht erst erfüllt, wenn das Gehölz nach 5 Jahren angewachsen ist.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Bayerstraße 28a, 80335 München
- naturschutz.rku@muenchen.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Anschrift ist die Postanschrift; Besucheranschrift Blumenstraße 28b, 80331 München.
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission, Baumschutzbehörde.