Baumschutzverordnung Nürnberg: Wann Sie eine Fällung anzeigen müssen
Ja, in Nürnberg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Nürnberg auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Laut Umweltamt geschützt, wenn einer der Stämmlinge mindestens 80 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat (nicht im Verordnungstext).
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und als Ersatz gepflanzte Obstbäume; gewerblich gezogene Bäume in Baumschulen und Gärtnereien. VO gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingartenanlagen.
- Gilt
- Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; nicht land-/forstwirtschaftliche Flächen und Kleingartenanlagen (BKleingG), nicht wo Schutzgebietsverordnungen den Baumbestand regeln.
- Verfahren
- Anzeigeverfahren: schriftliche Anzeige mit Lageplan; Maßnahme darf einen Monat nach bestätigtem Eingang ausgeführt werden, wenn die Stadt sie nicht untersagt oder Nebenbestimmungen ankündigt. Bei gestattungsbedürftigen Vorhaben (z. B. Baugenehmigung) Genehmigung im dortigen Verfahren.
- Zuständig
- Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde (Baumschutz)
- Gebühr
- Anzeigeverfahren grundsätzlich kostenfrei; Antragsverfahren: 70 Euro für den ersten Baum, 15 Euro je weiteren Baum, Ortseinsicht 7 Euro, Ortstermin 25 Euro
- Bearbeitungszeit
- Anzeige: Ausführung frühestens einen Monat nach bestätigtem Eingang (§ 5 Abs. 3)
- Ersatzpflanzung
- Auflage möglich: bis 150 cm Stammumfang des entfernten Baums 1 geschützter Laubbaum mit Mindestumfang 18/20 cm, je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung unterbleibt oder unmöglich ist: Preis der sonst zu pflanzenden Bäume zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale vom Nettoerwerbspreis.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und als Ersatz gepflanzte Obstbäume; gewerblich gezogene Bäume in Baumschulen und Gärtnereien. VO gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingartenanlagen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Laut Umweltamt geschützt, wenn einer der Stämmlinge mindestens 80 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat (nicht im Verordnungstext). Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; nicht land-/forstwirtschaftliche Flächen und Kleingartenanlagen (BKleingG), nicht wo Schutzgebietsverordnungen den Baumbestand regeln.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Nürnberg
In Nürnberg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Laut Umweltamt geschützt, wenn einer der Stämmlinge mindestens 80 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat (nicht im Verordnungstext).
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So zeigen Sie die Fällung an in Nürnberg
Wenn Ihr Baum geschützt ist, müssen Sie die Fällung oder einen starken Rückschnitt vorher anzeigen. Die Stadt kann dann widersprechen.
- Wo
- Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde (Baumschutz)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0911 231-4111
- Was es kostet
- Anzeigeverfahren grundsätzlich kostenfrei; Antragsverfahren: 70 Euro für den ersten Baum, 15 Euro je weiteren Baum, Ortseinsicht 7 Euro, Ortstermin 25 Euro
- Wie lange
- Anzeige: Ausführung frühestens einen Monat nach bestätigtem Eingang (§ 5 Abs. 3) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Nürnberg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Nürnberg
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Nürnberg geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Laut Umweltamt geschützt, wenn einer der Stämmlinge mindestens 80 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat (nicht im Verordnungstext).
Welche Bäume sind in Nürnberg ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und als Ersatz gepflanzte Obstbäume; gewerblich gezogene Bäume in Baumschulen und Gärtnereien. VO gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingartenanlagen.
Was kostet das Verfahren in Nürnberg?
Anzeigeverfahren grundsätzlich kostenfrei; Antragsverfahren: 70 Euro für den ersten Baum, 15 Euro je weiteren Baum, Ortseinsicht 7 Euro, Ortstermin 25 Euro
Wie lange muss ich nach der Anzeige warten?
Anzeige: Ausführung frühestens einen Monat nach bestätigtem Eingang (§ 5 Abs. 3)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Auflage möglich: bis 150 cm Stammumfang des entfernten Baums 1 geschützter Laubbaum mit Mindestumfang 18/20 cm, je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
Was passiert, wenn ich ohne Anzeige fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Nürnberg
Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Bauhof 2, 90402 Nürnberg
- Telefon
- 0911 231-3172 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde (Baumschutz).