Baumschutzverordnung Regensburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Regensburg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Regensburg auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe mehr als 100 cm beträgt.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen, fachgerechte bestandserhaltende Kronenpflege, notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung. Obstbäume sind ausdrücklich geschützt.
- Gilt
- Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Regensburg.
- Zuständig
- Umweltamt, Abteilung fachlicher Umweltschutz
- Gebühr
- Grundgebühr 75 €, je weiteren Baum 10 €
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Kann als Auflage gefordert werden, Staffel nach Stammumfang (in 100 cm Höhe): unter 100 cm 1 Baum, 101–130 cm 2, 131–170 cm 3, 171–210 cm 4, 211–250 cm 5, 251–290 cm 6, ab 291 cm je weitere volle 40 cm ein Baum zusätzlich; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe aller Stämmlinge. Qualität: 3 x verschulter Hochstamm mit Ballen, 16–18 cm Stammumfang, gleiche Wuchsordnung.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich/zumutbar: 1.000 € je Baum I. Wuchsordnung, 500 € je Baum II. Wuchsordnung (Nadelbäume gelten als II. Wuchsordnung).
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen, fachgerechte bestandserhaltende Kronenpflege, notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung. Obstbäume sind ausdrücklich geschützt.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe mehr als 100 cm beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Regensburg.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Regensburg
In Regensburg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe mehr als 100 cm beträgt.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Regensburg
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umweltamt, Abteilung fachlicher Umweltschutz
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0941 507-5311
- Was es kostet
- Grundgebühr 75 €, je weiteren Baum 10 €
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Regensburg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Regensburg
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Regensburg geschützt?
Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe mehr als 100 cm beträgt.
Welche Bäume sind in Regensburg ausgenommen?
Ausgenommen: Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen, fachgerechte bestandserhaltende Kronenpflege, notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung. Obstbäume sind ausdrücklich geschützt.
Was kostet die Genehmigung in Regensburg?
Grundgebühr 75 €, je weiteren Baum 10 €
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Kann als Auflage gefordert werden, Staffel nach Stammumfang (in 100 cm Höhe): unter 100 cm 1 Baum, 101–130 cm 2, 131–170 cm 3, 171–210 cm 4, 211–250 cm 5, 251–290 cm 6, ab 291 cm je weitere volle 40 cm ein Baum zusätzlich; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe aller Stämmlinge. Qualität: 3 x verschulter Hochstamm mit Ballen, 16–18 cm Stammumfang, gleiche Wuchsordnung.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Regensburg
Umweltamt, Abteilung fachlicher Umweltschutz - Anschrift
- IT-Speicher, Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg
- Telefon
- 0941 507-0 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt, Abteilung fachlicher Umweltschutz.