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Baumschutzverordnung Rosenheim: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Rosenheim gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Rosenheim auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und Pflanzungen aus einem Freiflächenplan
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat.
Ausgenommen
Ausgenommen: Obstbäume (außer Walnuss), Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (Erwerbszweck), abgestorbene Bäume. Verbote gelten nicht für fachgerechte Baumpflege, Verpflanzen auf demselben Grundstück, Verkehrssicherung und Gefahrenbeseitigung.
Gilt
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Rosenheim.
Zuständig
Stadt Rosenheim, Umweltamt (untere Naturschutzbehörde); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bauamt
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats nach vollständigen Unterlagen entscheidet (Verlängerung um höchstens drei Monate möglich)
Ersatzpflanzung
Kann verlangt werden: Ersatzpflanzung binnen eines Jahres auf demselben Grundstück, Ersatzbaum mindestens 16 cm Stammumfang; weitergehende Auflagen (Art, Größe, Pflanzzeit, Pflanzort) möglich.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung wegen unbilliger Härte nicht möglich/sinnvoll: Ausgleichszahlung in Höhe der Kosten einer Ersatzpflanzung durch eine Fachfirma.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume (außer Walnuss), Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (Erwerbszweck), abgestorbene Bäume. Verbote gelten nicht für fachgerechte Baumpflege, Verpflanzen auf demselben Grundstück, Verkehrssicherung und Gefahrenbeseitigung.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Rosenheim.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Rosenheim

In Rosenheim zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang direkt unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Rosenheim

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Rosenheim, Umweltamt (untere Naturschutzbehörde); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bauamt
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
08031 365-01 (Zentrale)
Wie lange
Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats nach vollständigen Unterlagen entscheidet (Verlängerung um höchstens drei Monate möglich) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Rosenheim

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Rosenheim

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rosenheim geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat.

Welche Bäume sind in Rosenheim ausgenommen?

Ausgenommen: Obstbäume (außer Walnuss), Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (Erwerbszweck), abgestorbene Bäume. Verbote gelten nicht für fachgerechte Baumpflege, Verpflanzen auf demselben Grundstück, Verkehrssicherung und Gefahrenbeseitigung.

Wie lange dauert der Antrag?

Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats nach vollständigen Unterlagen entscheidet (Verlängerung um höchstens drei Monate möglich)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Kann verlangt werden: Ersatzpflanzung binnen eines Jahres auf demselben Grundstück, Ersatzbaum mindestens 16 cm Stammumfang; weitergehende Auflagen (Art, Größe, Pflanzzeit, Pflanzort) möglich.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Rosenheim
Umwelt- und Grünflächenamt
Anschrift
Königstraße 15, 83022 Rosenheim
Telefon
08031 365-1681 (Amt)
Im Netz
Seite der Behörde

Die Stadt hat eine eigene Baumschutzverordnung, die auch für Bäume auf privaten Grundstücken gilt; Befreiungen beantragt man beim Umweltamt (Online-Antrag auf Baumfällung).

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Rosenheim, Umweltamt (untere Naturschutzbehörde); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bauamt.