Baumschutzverordnung Rosenheim: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Rosenheim gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Rosenheim auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und Pflanzungen aus einem Freiflächenplan
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Obstbäume (außer Walnuss), Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (Erwerbszweck), abgestorbene Bäume. Verbote gelten nicht für fachgerechte Baumpflege, Verpflanzen auf demselben Grundstück, Verkehrssicherung und Gefahrenbeseitigung.
- Gilt
- Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Rosenheim.
- Zuständig
- Stadt Rosenheim, Umweltamt (untere Naturschutzbehörde); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bauamt
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats nach vollständigen Unterlagen entscheidet (Verlängerung um höchstens drei Monate möglich)
- Ersatzpflanzung
- Kann verlangt werden: Ersatzpflanzung binnen eines Jahres auf demselben Grundstück, Ersatzbaum mindestens 16 cm Stammumfang; weitergehende Auflagen (Art, Größe, Pflanzzeit, Pflanzort) möglich.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung wegen unbilliger Härte nicht möglich/sinnvoll: Ausgleichszahlung in Höhe der Kosten einer Ersatzpflanzung durch eine Fachfirma.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume (außer Walnuss), Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (Erwerbszweck), abgestorbene Bäume. Verbote gelten nicht für fachgerechte Baumpflege, Verpflanzen auf demselben Grundstück, Verkehrssicherung und Gefahrenbeseitigung.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Rosenheim.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Rosenheim
In Rosenheim zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang direkt unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Rosenheim
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Rosenheim, Umweltamt (untere Naturschutzbehörde); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bauamt
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 08031 365-01 (Zentrale)
- Wie lange
- Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats nach vollständigen Unterlagen entscheidet (Verlängerung um höchstens drei Monate möglich) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Rosenheim
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Rosenheim
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rosenheim geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Schutz bei Stammumfang von mehr als 80 cm. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 60 cm Stammumfang hat.
Welche Bäume sind in Rosenheim ausgenommen?
Ausgenommen: Obstbäume (außer Walnuss), Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (Erwerbszweck), abgestorbene Bäume. Verbote gelten nicht für fachgerechte Baumpflege, Verpflanzen auf demselben Grundstück, Verkehrssicherung und Gefahrenbeseitigung.
Wie lange dauert der Antrag?
Befreiung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats nach vollständigen Unterlagen entscheidet (Verlängerung um höchstens drei Monate möglich)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Kann verlangt werden: Ersatzpflanzung binnen eines Jahres auf demselben Grundstück, Ersatzbaum mindestens 16 cm Stammumfang; weitergehende Auflagen (Art, Größe, Pflanzzeit, Pflanzort) möglich.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Rosenheim
Umwelt- und Grünflächenamt - Anschrift
- Königstraße 15, 83022 Rosenheim
- Telefon
- 08031 365-1681 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Die Stadt hat eine eigene Baumschutzverordnung, die auch für Bäume auf privaten Grundstücken gilt; Befreiungen beantragt man beim Umweltamt (Online-Antrag auf Baumfällung).
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Rosenheim, Umweltamt (untere Naturschutzbehörde); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag beim Bauamt.