Baumschutzverordnung Schweinfurt: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Schweinfurt gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 70 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Diese Baumschutzverordnung ist befristet bis 31. März 2027. Danach prüfen wir neu.
Die Regel in Schweinfurt auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 70 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Kern- und Steinobstbäume zur Fruchtgewinnung (ausgenommen Holzapfel, Wildbirne, Vogelkirsche); Bäume in Gärtnereien und Baumschulen (gewerblich); Bäume, die aufgrund eines zulässigen Eingriffs nach § 15 BNatSchG gefällt werden. Die VO gilt nicht für Kleingartenparzellen, Wald, land-/forstwirtschaftliche Flächen und Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeige binnen drei Werktagen) und Astentfernung für das Lichtraumprofil.
- Gilt
- Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; nicht für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Kleingartenparzellen, Wald, Flächen anderer naturschutzrechtlicher Verordnungen mit Baumschutzregeln und Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
- Zuständig
- Untere Naturschutzbehörde der Stadt Schweinfurt (schriftlicher Antrag mit Begründung und Bestandsplan; bereitgestellte Formblätter)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahmegenehmigung Pflicht zur Kompensation durch Ersatzpflanzung, grundsätzlich auf demselben Grundstück, Umfang nach Stammumfang laut Anhang I; innerhalb eines Jahres zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar: Ausgleichszahlung nach Anhang IV, zweckgebunden für den Baumbestand.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Kern- und Steinobstbäume zur Fruchtgewinnung (ausgenommen Holzapfel, Wildbirne, Vogelkirsche); Bäume in Gärtnereien und Baumschulen (gewerblich); Bäume, die aufgrund eines zulässigen Eingriffs nach § 15 BNatSchG gefällt werden. Die VO gilt nicht für Kleingartenparzellen, Wald, land-/forstwirtschaftliche Flächen und Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeige binnen drei Werktagen) und Astentfernung für das Lichtraumprofil.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 70 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; nicht für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Kleingartenparzellen, Wald, Flächen anderer naturschutzrechtlicher Verordnungen mit Baumschutzregeln und Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Schweinfurt
In Schweinfurt zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat.
Faustregel: 70 cm Umfang sind etwa 22 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Schweinfurt
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Untere Naturschutzbehörde der Stadt Schweinfurt (schriftlicher Antrag mit Begründung und Bestandsplan; bereitgestellte Formblätter)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 09721 51-0 (Zentrale)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Schweinfurt
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Schweinfurt
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schweinfurt geschützt?
Alle Bäume ab 70 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Schweinfurt ausgenommen?
Nicht geschützt: Kern- und Steinobstbäume zur Fruchtgewinnung (ausgenommen Holzapfel, Wildbirne, Vogelkirsche); Bäume in Gärtnereien und Baumschulen (gewerblich); Bäume, die aufgrund eines zulässigen Eingriffs nach § 15 BNatSchG gefällt werden. Die VO gilt nicht für Kleingartenparzellen, Wald, land-/forstwirtschaftliche Flächen und Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeige binnen drei Werktagen) und Astentfernung für das Lichtraumprofil.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahmegenehmigung Pflicht zur Kompensation durch Ersatzpflanzung, grundsätzlich auf demselben Grundstück, Umfang nach Stammumfang laut Anhang I; innerhalb eines Jahres zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Schweinfurt
Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Markt 1, 97421 Schweinfurt
- Telefon
- 09721 51-0 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Untere Naturschutzbehörde der Stadt Schweinfurt (schriftlicher Antrag mit Begründung und Bestandsplan; bereitgestellte Formblätter).