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Baumschutzverordnung Straubing: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Straubing gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Straubing auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Ausgenommen: Obstbäume außer Hochstämmen mit Kronenansatz über 1,8 m; Pappeln (außer Schwarzpappel), Fichten und alle nicht heimischen Nadelgehölze sowie gärtnerische Zuchtformen von Nadelgehölzen; gewerbliche Baumschulen und Gärtnereien; fachgerechte Sicherungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen; unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (unverzüglich schriftlich anzuzeigen). Heimische Nadelbäume außer Fichte (z. B. Kiefer, Tanne) sind nicht ausgenommen.
Gilt
Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Straubing; Grenzen nach der Schutzgebietskarte M 1:10.000 (bei der Unteren Naturschutzbehörde einsehbar).
Zuständig
Stadt Straubing – Untere Naturschutzbehörde (Umwelt- und Naturschutz, Hebbelstraße 14)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Befreiung kann mit der Auflage angemessenen Ersatzes durch Pflanzung von Bäumen auf demselben Grundstück erteilt werden (Mindestgröße, Art, Pflanzfrist im Bescheid); bei verbotenen Eingriffen kann Ersatz angeordnet werden.
Ausgleichszahlung
Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar, kann eine Ausgleichszahlung nach den Kosten einer angemessenen Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen gefordert werden (zweckgebunden für Neupflanzungen).

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume außer Hochstämmen mit Kronenansatz über 1,8 m; Pappeln (außer Schwarzpappel), Fichten und alle nicht heimischen Nadelgehölze sowie gärtnerische Zuchtformen von Nadelgehölzen; gewerbliche Baumschulen und Gärtnereien; fachgerechte Sicherungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen; unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (unverzüglich schriftlich anzuzeigen). Heimische Nadelbäume außer Fichte (z. B. Kiefer, Tanne) sind nicht ausgenommen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Straubing; Grenzen nach der Schutzgebietskarte M 1:10.000 (bei der Unteren Naturschutzbehörde einsehbar).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Straubing

In Straubing zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Straubing

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Straubing – Untere Naturschutzbehörde (Umwelt- und Naturschutz, Hebbelstraße 14)
Telefon für Fragen
09421 944-82190

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Straubing

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Straubing

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Straubing geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme mehr als 50 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Straubing ausgenommen?

Ausgenommen: Obstbäume außer Hochstämmen mit Kronenansatz über 1,8 m; Pappeln (außer Schwarzpappel), Fichten und alle nicht heimischen Nadelgehölze sowie gärtnerische Zuchtformen von Nadelgehölzen; gewerbliche Baumschulen und Gärtnereien; fachgerechte Sicherungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen; unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (unverzüglich schriftlich anzuzeigen). Heimische Nadelbäume außer Fichte (z. B. Kiefer, Tanne) sind nicht ausgenommen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Befreiung kann mit der Auflage angemessenen Ersatzes durch Pflanzung von Bäumen auf demselben Grundstück erteilt werden (Mindestgröße, Art, Pflanzfrist im Bescheid); bei verbotenen Eingriffen kann Ersatz angeordnet werden.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Straubing
Referat 5 - Recht und Umwelt, Umwelt- und Naturschutz
Anschrift
Steinweg 56, 94315 Straubing
Telefon
09421 944-0 (Zentrale)
E-Mail
umweltamt@straubing.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Straubing – Untere Naturschutzbehörde (Umwelt- und Naturschutz, Hebbelstraße 14).