Baumschutzverordnung Würzburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Würzburg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Würzburg auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Nicht erfasst: Obstbäume außer Walnussbäumen, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Kleingartenanlagen nach BKleingG. Verbot gilt nicht für fachgerechte Pflege und Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren (Anzeige an die Stadt).
- Gilt
- Bäume im Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
- Zuständig
- Stadt Würzburg – untere Naturschutzbehörde (Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Für Fällungen in der Zeit 1. Oktober bis 28. Februar soll der Antrag bis spätestens 15. Januar vorliegen, sonst keine rechtzeitige Genehmigung zugesichert.
- Ersatzpflanzung
- Kann bei Erlaubnis oder bei Verstoß angeordnet werden (Ersatzbäume an anderer Stelle des gleichen Grundstücks); keine feste Staffel in der Verordnung.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar: Ausgleichszahlung nach den ersparten Aufwendungen, zweckgebunden für Neupflanzungen.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Obstbäume außer Walnussbäumen, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Kleingartenanlagen nach BKleingG. Verbot gilt nicht für fachgerechte Pflege und Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren (Anzeige an die Stadt).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Bäume im Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Würzburg
In Würzburg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Würzburg
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Würzburg – untere Naturschutzbehörde (Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0931 372757
- Wie lange
- Für Fällungen in der Zeit 1. Oktober bis 28. Februar soll der Antrag bis spätestens 15. Januar vorliegen, sonst keine rechtzeitige Genehmigung zugesichert. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Würzburg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Würzburg
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Würzburg geschützt?
Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Welche Bäume sind in Würzburg ausgenommen?
Nicht erfasst: Obstbäume außer Walnussbäumen, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien (gewerblich), Bäume in Kleingartenanlagen nach BKleingG. Verbot gilt nicht für fachgerechte Pflege und Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren (Anzeige an die Stadt).
Wie lange dauert der Antrag?
Für Fällungen in der Zeit 1. Oktober bis 28. Februar soll der Antrag bis spätestens 15. Januar vorliegen, sonst keine rechtzeitige Genehmigung zugesichert.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Kann bei Erlaubnis oder bei Verstoß angeordnet werden (Ersatzbäume an anderer Stelle des gleichen Grundstücks); keine feste Staffel in der Verordnung.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Würzburg
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz (Untere Naturschutzbehörde) - Anschrift
- Karmelitenstraße 20, 97070 Würzburg
- Telefon
- 0931 37-2757
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Würzburg – untere Naturschutzbehörde (Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz).