Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Brandenburg an der Havel gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 40 cm Stammumfang und Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen und Rotbuchen ab 190 cm Stammumfang. Nur auf Grundstücken mit vorhandener Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder mit Wochenendhaus: dort sind nur diese Arten mit mehr als 190 cm Stammumfang geschützt, alle übrigen Bäume nicht, gemessen in 1,30 m Höhe.
Die Regel in Brandenburg an der Havel auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 40 cm Stammumfang
Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen und Rotbuchen ab 190 cm Stammumfang. Nur auf Grundstücken mit vorhandener Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder mit Wochenendhaus: dort sind nur diese Arten mit mehr als 190 cm Stammumfang geschützt, alle übrigen Bäume nicht - Gemessen in
- 1,30 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Hecken, Feldgehölze, Kletterpflanzen und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Keine Anwendung auf: Bäume (und nicht geförderte Kletterpflanzen) auf Grundstücken mit Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder Wochenendhaus – außer Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen, Rotbuchen über 190 cm Umfang; Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, abgestorbene Bäume sowie Pappeln und Baumweiden jeweils nur innerhalb des besiedelten Bereichs; Wald; gewerbliche Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen; Bäume in Kleingärten (BKleingG).
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel (Innen- und Außenbereich); einige Ausnahmen gelten nur im besiedelten Bereich.
- Zuständig
- Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen (untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Mit der Fällgenehmigung soll Ersatzpflanzung auf Kosten des Antragstellers in bestimmter Anzahl, Art und Größe auferlegt werden; Bemessung nach dem Wert des beseitigten Bestands (Größe, Art, Habitus, Vitalität, Bedeutung). Bevorzugt heimische Gehölze nach Anlage; Frist wird gesetzt.
- Ausgleichszahlung
- Für jedes nicht pflanzbare Gehölz Ausgleichszahlung = aktueller Erwerbspreis des Ersatzgehölzes zzgl. 30 % Pflanz- und Pflegekostenpauschale bei Bäumen (Hecken/Kletterpflanzen 150 % des Bruttoerwerbspreises); fällig 4 Wochen nach Bestandskraft.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung auf: Bäume (und nicht geförderte Kletterpflanzen) auf Grundstücken mit Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder Wochenendhaus – außer Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen, Rotbuchen über 190 cm Umfang; Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, abgestorbene Bäume sowie Pappeln und Baumweiden jeweils nur innerhalb des besiedelten Bereichs; Wald; gewerbliche Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen; Bäume in Kleingärten (BKleingG).
- Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 40 cm Stammumfang und Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen und Rotbuchen ab 190 cm Stammumfang. Nur auf Grundstücken mit vorhandener Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder mit Wochenendhaus: dort sind nur diese Arten mit mehr als 190 cm Stammumfang geschützt, alle übrigen Bäume nicht. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel (Innen- und Außenbereich); einige Ausnahmen gelten nur im besiedelten Bereich.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Brandenburg an der Havel
In Brandenburg an der Havel zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1,3 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend; bei Schräglage gilt der Umfang bei 1,3 m Stammlänge ab Stammfuß. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.
Faustregel: 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser, 190 cm Umfang sind etwa 60 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Brandenburg an der Havel
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen (untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 03381 58 31 01
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Brandenburg an der Havel
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Brandenburg an der Havel
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Brandenburg an der Havel geschützt?
Alle Bäume ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe und Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen und Rotbuchen ab 190 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Nur auf Grundstücken mit vorhandener Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder mit Wochenendhaus: dort sind nur diese Arten mit mehr als 190 cm Stammumfang geschützt, alle übrigen Bäume nicht.
Welche Bäume sind in Brandenburg an der Havel ausgenommen?
Keine Anwendung auf: Bäume (und nicht geförderte Kletterpflanzen) auf Grundstücken mit Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten oder Wochenendhaus – außer Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen, Rotbuchen über 190 cm Umfang; Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, abgestorbene Bäume sowie Pappeln und Baumweiden jeweils nur innerhalb des besiedelten Bereichs; Wald; gewerbliche Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen; Bäume in Kleingärten (BKleingG).
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Mit der Fällgenehmigung soll Ersatzpflanzung auf Kosten des Antragstellers in bestimmter Anzahl, Art und Größe auferlegt werden; Bemessung nach dem Wert des beseitigten Bestands (Größe, Art, Habitus, Vitalität, Bedeutung). Bevorzugt heimische Gehölze nach Anlage; Frist wird gesetzt.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Brandenburg an der Havel (Stadtverwaltung, kreisfreie Stadt)
Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen (Naturschutz, Baumschutz) - Anschrift
- Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel
- Telefon
- 03381 58 31 01 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Kreisfreie Stadt: Die Stadt ist selbst untere Naturschutzbehörde. Baumfällgenehmigungen nach der städtischen Baumschutzverordnung bearbeitet das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen (Bereich Naturschutz / Baumschutz).
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Brandenburg
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen (untere Naturschutzbehörde).