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Baumschutzsatzung Cottbus/Chóśebuz: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Cottbus/Chóśebuz gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.

Die Regel in Cottbus/Chóśebuz auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang
Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab 60 cm Stammumfang
Obstbäume und Gemeine Kiefer ab 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
keine Angabe gefunden
Ausgenommen
Pappeln sind ausgenommen; von den Nadelbäumen sind nur Eibe, Gemeine Kiefer (ab 100 cm) und Ginkgo geschützt. Obstbäume sind ab 100 cm geschützt. Kleingärten nur in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage; Baumschulen/Gärtnereien nur auf Produktionsflächen.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne (§ 30 BauGB) im Gebiet der Stadt Cottbus; nicht Wald.
Zuständig
Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich 72 – Umwelt und Stadtgrün (Antragsformular nennt noch 'Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen')
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
mindestens 4–6 Wochen bei vollständigen Unterlagen (laut Stadtseite)
Ersatzpflanzung
Soll bei Befreiung auferlegt werden: bis 100 cm Stammumfang zwei Bäume StU 12–14 cm, je weitere angefangene 50 cm ein zusätzlicher Baum; Minderung nach Zustand, Alter, Bedeutung möglich. Pflanzung möglichst innerhalb eines Jahres auf demselben Grundstück; erfüllt, wenn nach 3 Jahren angewachsen.
Ausgleichszahlung
Ersatzzahlung, wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Wert einer gleichartigen Ersatzpflanzung zuzüglich ersparter Pflanz- und Pflegekosten (kein fester Betrag).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Pappeln sind ausgenommen; von den Nadelbäumen sind nur Eibe, Gemeine Kiefer (ab 100 cm) und Ginkgo geschützt. Obstbäume sind ab 100 cm geschützt. Kleingärten nur in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage; Baumschulen/Gärtnereien nur auf Produktionsflächen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab 60 cm Stammumfang und Obstbäume und Gemeine Kiefer ab 100 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne (§ 30 BauGB) im Gebiet der Stadt Cottbus; nicht Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Cottbus/Chóśebuz

In Cottbus/Chóśebuz zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1,00 m, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Cottbus/Chóśebuz

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich 72 – Umwelt und Stadtgrün (Antragsformular nennt noch 'Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen')
Zur Seite der Stadt
E-Mail
Umweltamt@cottbus.de
Wie lange
mindestens 4–6 Wochen bei vollständigen Unterlagen (laut Stadtseite) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Cottbus/Chóśebuz

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Cottbus/Chóśebuz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Cottbus/Chóśebuz geschützt?

Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Obstbäume und Gemeine Kiefer ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Welche Bäume sind in Cottbus/Chóśebuz ausgenommen?

Pappeln sind ausgenommen; von den Nadelbäumen sind nur Eibe, Gemeine Kiefer (ab 100 cm) und Ginkgo geschützt. Obstbäume sind ab 100 cm geschützt. Kleingärten nur in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage; Baumschulen/Gärtnereien nur auf Produktionsflächen.

Wie lange dauert der Antrag?

mindestens 4–6 Wochen bei vollständigen Unterlagen (laut Stadtseite)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Soll bei Befreiung auferlegt werden: bis 100 cm Stammumfang zwei Bäume StU 12–14 cm, je weitere angefangene 50 cm ein zusätzlicher Baum; Minderung nach Zustand, Alter, Bedeutung möglich. Pflanzung möglichst innerhalb eines Jahres auf demselben Grundstück; erfüllt, wenn nach 3 Jahren angewachsen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Cottbus/Chóśebuz (Stadtverwaltung, kreisfreie Stadt)
Fachbereich 72 Umwelt und Natur, Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Neumarkt 5, 03046 Cottbus
Telefon
0355 612-2779
E-Mail
naturschutzbehoerde@cottbus.de
Im Netz
Seite der Behörde

Kreisfreie Stadt: Die Stadt ist selbst untere Naturschutzbehörde. Bäume im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung werden nach dieser Satzung behandelt; die UNB erteilt u. a. Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Gehölzen in der Vegetationszeit, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich 72 – Umwelt und Stadtgrün (Antragsformular nennt noch 'Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen').