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Baumschutzverordnung Potsdam: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Potsdam gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 45 cm Stammumfang (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (auch Esskastanie, Edeleberesche, Walnuss, Baumhasel)), alle Bäume ab 60 cm Stammumfang (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen) und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Potsdam auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 45 cm Stammumfang (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (auch Esskastanie, Edeleberesche, Walnuss, Baumhasel))
alle Bäume ab 60 cm Stammumfang (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen)
Obstbäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
keine Angabe gefunden
Ausgenommen
Nicht erfasst: Wald, Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, Bäume mit weniger als 300 cm Abstand zu zugelassenen Wohngebäuden, bewirtschaftete Bäume in Baumschulen/Gärtnereien/Obstplantagen, Naturdenkmale, Bäume in Kleingärten, Bäume auf Friedhöfen. Obstbäume sind ab 80 cm Stammumfang geschützt.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam; nicht Wald, Bäume in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Bäume mit weniger als 300 cm Abstand zu Wohngebäuden, Naturdenkmale, Kleingärten, Friedhöfe.
Fällzeit
Genehmigte Fällungen und Baumschnitte sind vom 1. Oktober bis 28./29. Februar auszuführen.
Zuständig
Landeshauptstadt Potsdam – Der Oberbürgermeister – Untere Naturschutzbehörde
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Je angefangene 30 cm Stammumfang (bei mehrstämmigen Bäumen der Summe der Stammumfänge, gemessen in 100 cm Höhe) ein Ersatzbaum: Laubbaum 12–14 cm Stammumfang, dreimal verpflanzt; Nadelbaum 150–175 cm Höhe. Minderung nach Vitalitätsstufe (25/50/75 %); keine Ersatzpflicht bei Naturgewalt, Gefahrfällung oder abgestorbenen Bäumen. Erfüllt erst, wenn die Pflanzung 3 Jahre nach Pflanzung in gutem Zustand ist.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: ortsüblicher Bruttoerwerbspreis der Ersatzbäume zuzüglich 100 % Pauschale für Pflanzung und 3 Jahre Pflege zuzüglich Mehrwertsteuer; fällig einen Monat nach Bestandskraft.
Bußgeld
bis 65.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Wald, Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, Bäume mit weniger als 300 cm Abstand zu zugelassenen Wohngebäuden, bewirtschaftete Bäume in Baumschulen/Gärtnereien/Obstplantagen, Naturdenkmale, Bäume in Kleingärten, Bäume auf Friedhöfen. Obstbäume sind ab 80 cm Stammumfang geschützt.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 45 cm Stammumfang (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (auch Esskastanie, Edeleberesche, Walnuss, Baumhasel)), alle Bäume ab 60 cm Stammumfang (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen) und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam; nicht Wald, Bäume in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Bäume mit weniger als 300 cm Abstand zu Wohngebäuden, Naturdenkmale, Kleingärten, Friedhöfe.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Potsdam

In Potsdam zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend; bei Schräglage wird bei 100 cm Stammlänge ab Stammfuß gemessen. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.

Faustregel: 45 cm Umfang sind etwa 14 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Potsdam

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Landeshauptstadt Potsdam – Der Oberbürgermeister – Untere Naturschutzbehörde

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Potsdam

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Potsdam

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Potsdam geschützt?

Alle Bäume ab 45 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (auch Esskastanie, Edeleberesche, Walnuss, Baumhasel)), alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen) und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Welche Bäume sind in Potsdam ausgenommen?

Nicht erfasst: Wald, Bäume in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, Bäume mit weniger als 300 cm Abstand zu zugelassenen Wohngebäuden, bewirtschaftete Bäume in Baumschulen/Gärtnereien/Obstplantagen, Naturdenkmale, Bäume in Kleingärten, Bäume auf Friedhöfen. Obstbäume sind ab 80 cm Stammumfang geschützt.

Wann darf ein geschützter Baum in Potsdam gefällt werden?

Genehmigte Fällungen und Baumschnitte sind vom 1. Oktober bis 28./29. Februar auszuführen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Je angefangene 30 cm Stammumfang (bei mehrstämmigen Bäumen der Summe der Stammumfänge, gemessen in 100 cm Höhe) ein Ersatzbaum: Laubbaum 12–14 cm Stammumfang, dreimal verpflanzt; Nadelbaum 150–175 cm Höhe. Minderung nach Vitalitätsstufe (25/50/75 %); keine Ersatzpflicht bei Naturgewalt, Gefahrfällung oder abgestorbenen Bäumen. Erfüllt erst, wenn die Pflanzung 3 Jahre nach Pflanzung in gutem Zustand ist.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 65.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Landeshauptstadt Potsdam (Stadtverwaltung, kreisfreie Stadt)
Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
Telefon
0331 289-0 (Zentrale)
E-Mail
Poststelle@Rathaus.Potsdam.de
Im Netz
Seite der Behörde

Kreisfreie Stadt: Die Stadt ist selbst untere Naturschutzbehörde; sie entscheidet über Fällgenehmigungen und legt Ersatzpflanzungen nach der städtischen Baumschutzverordnung fest. Kontaktdaten sind die der Stadtverwaltung (Zentrale/Poststelle), nicht der UNB direkt.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Landeshauptstadt Potsdam – Der Oberbürgermeister – Untere Naturschutzbehörde.