Baum fällen in Bremen: Was landesweit gilt und was Ihre Gemeinde regelt
Das Bundesrecht gilt in Bremen wie überall. Was das Land zusätzlich regelt und welche Gemeinden Bäume schützen, steht hier, sobald wir es geprüft haben.
Die Regeln in Bremen
Wir lesen gerade das Landesnaturschutzgesetz von Bremen und die Satzungen der Gemeinden. Veröffentlicht wird erst, was mit Quelle geprüft ist. Bis dahin hilft ein kurzer Anruf im Rathaus: „Gibt es bei uns eine Baumschutzsatzung?“
Was heute schon sicher gilt:
Das gilt in ganz Deutschland
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Für Bäume in Hausgärten gibt es eine Ausnahme, die selten hilft.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen
Darf ich in Bremen einen Baum auf meinem Privatgrundstück fällen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Gibt es dort eine Baumschutzverordnung und ist Ihr Baum dicker als die Schwelle, brauchen Sie eine Genehmigung. Ohne örtliche Regel dürfen Sie außerhalb der Schonzeit fällen, wenn keine Nester oder geschützten Tiere betroffen sind. Ihre Gemeinde finden Sie über die Postleitzahl.
Gilt die Schonzeit auch in Bremen?
Ja. Die Schonzeit vom 1. März bis 30. September steht im Bundesnaturschutzgesetz und gilt in allen Ländern. Die Länder dürfen sie verlängern oder um bis zu zwei Wochen verschieben.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Bremen?
Das legt jede Gemeinde selbst fest, oft in einer eigenen Gebührensatzung. Wo wir die Gebühr kennen, steht sie auf der Seite der Gemeinde. Wird die Fällung genehmigt, kommt häufig eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung dazu.
Welche Gemeinden in Bremen haben keine Baumschutzverordnung?
Viele, vor allem kleinere Gemeinden. Eine vollständige Liste gibt es nirgends. Wir prüfen Gemeinde für Gemeinde und zeigen hier, was wir wissen. Fehlt Ihre, fragen Sie kurz im Rathaus nach.