Baumschutzverordnung Bremerhaven: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Bremerhaven gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Alleebäume ab 50 cm Stammumfang. Bäume in Alleen (beidseitige Baumreihen ab 50 m Länge), gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Bremerhaven auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Alleebäume ab 50 cm Stammumfang. Bäume in Alleen (beidseitige Baumreihen ab 50 m Länge) - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Alleen und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämmlinge, die mindestens 40 cm Stammumfang erreichen.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Pappeln und Amerikanische Traubenkirsche, Wald, Bäume in Landschafts-/Naturschutzgebieten und anderen Schutzgebieten (§§ 22–30 BNatSchG), Bäume an Hochwasserschutzanlagen, Bäume in Baumschulen/Agroforst/Gärtnereien zu Erwerbszwecken, invasive Arten der EU-Unionsliste, botanische Gärten und Rhododendron-Park, denkmalgeschützte Gartenanlagen auf öffentlichem Grund, abgestorbene oder umgestürzte Bäume, Bäume, über deren Beseitigung schon in der Eingriffsregelung entschieden wurde. Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Landesverordnung für das gesamte Land Bremen, also auch Bremerhaven; nicht Wald, nicht Bäume in Landschafts-/Naturschutzgebieten und anderen geschützten Teilen von Natur und Landschaft.
- Zuständig
- Magistrat Bremerhaven, Umweltschutzamt (untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Genehmigungsfiktion: ohne Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen gilt die Befreiung als erteilt.
- Ersatzpflanzung
- Bei Befreiung kann eine angemessene und zumutbare Ersatzpflanzung nach Anlage 1 (Teil A) angeordnet werden, möglichst auf demselben Grundstück, Baumart möglichst aus Anlage 2.
- Ausgleichszahlung
- Ist die Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar, soll eine Ersatzzahlung nach Anlage 1 (Teil B) festgesetzt werden (Beträge nicht ausgewertet).
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Pappeln und Amerikanische Traubenkirsche, Wald, Bäume in Landschafts-/Naturschutzgebieten und anderen Schutzgebieten (§§ 22–30 BNatSchG), Bäume an Hochwasserschutzanlagen, Bäume in Baumschulen/Agroforst/Gärtnereien zu Erwerbszwecken, invasive Arten der EU-Unionsliste, botanische Gärten und Rhododendron-Park, denkmalgeschützte Gartenanlagen auf öffentlichem Grund, abgestorbene oder umgestürzte Bäume, Bäume, über deren Beseitigung schon in der Eingriffsregelung entschieden wurde. Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Alleebäume ab 50 cm Stammumfang. Bäume in Alleen (beidseitige Baumreihen ab 50 m Länge). Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämmlinge, die mindestens 40 cm Stammumfang erreichen. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Landesverordnung für das gesamte Land Bremen, also auch Bremerhaven; nicht Wald, nicht Bäume in Landschafts-/Naturschutzgebieten und anderen geschützten Teilen von Natur und Landschaft.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Bremerhaven
In Bremerhaven zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämmlinge, die mindestens 40 cm Stammumfang erreichen.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Bremerhaven
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Magistrat Bremerhaven, Umweltschutzamt (untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Wie lange
- Genehmigungsfiktion: ohne Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen gilt die Befreiung als erteilt. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Bremerhaven
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Bremerhaven
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bremerhaven geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Alleebäume ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bäume in Alleen (beidseitige Baumreihen ab 50 m Länge). Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämmlinge, die mindestens 40 cm Stammumfang erreichen.
Welche Bäume sind in Bremerhaven ausgenommen?
Nicht geschützt: Pappeln und Amerikanische Traubenkirsche, Wald, Bäume in Landschafts-/Naturschutzgebieten und anderen Schutzgebieten (§§ 22–30 BNatSchG), Bäume an Hochwasserschutzanlagen, Bäume in Baumschulen/Agroforst/Gärtnereien zu Erwerbszwecken, invasive Arten der EU-Unionsliste, botanische Gärten und Rhododendron-Park, denkmalgeschützte Gartenanlagen auf öffentlichem Grund, abgestorbene oder umgestürzte Bäume, Bäume, über deren Beseitigung schon in der Eingriffsregelung entschieden wurde. Obstbäume sind nicht ausgenommen.
Wie lange dauert der Antrag?
Genehmigungsfiktion: ohne Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen gilt die Befreiung als erteilt.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Befreiung kann eine angemessene und zumutbare Ersatzpflanzung nach Anlage 1 (Teil A) angeordnet werden, möglichst auf demselben Grundstück, Baumart möglichst aus Anlage 2.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
Umweltschutzamt / Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Grashoffstraße 7 (3. Obergeschoss), 27570 Bremerhaven
- Telefon
- 0471 590-2162 (Amt)
- u-amt@magistrat.bremerhaven.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Die untere Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt nimmt auch die Aufgaben nach der Bremischen Baumschutzverordnung wahr (Antrag für Fäll-/Schnittmaßnahmen als Dienstleistung auf der Seite).
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Magistrat Bremerhaven, Umweltschutzamt (untere Naturschutzbehörde).