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Baumschutzsatzung Darmstadt: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Darmstadt gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Darmstadt auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.
Ausgenommen
Keine Anwendung auf Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien, Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Straßen, Wegen und Plätzen (Dienstanweisung), Wald, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete und per Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
Zuständig
Umweltamt (Baumschutz)
Gebühr
15 Euro für einen Baum, 10 Euro für jeden weiteren Baum (Verwaltungskostensatzung)
Bearbeitungszeit
Mehrere Wochen; Antrag frühzeitig vor der Saison (vor März) stellen.
Ersatzpflanzung
Bei Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4–8 Pflicht: bis 200 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) ein Baum (möglichst Laubbaum, Mindestumfang 16–18 cm); über 200 cm je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Zahlung vor der Fällung nach dem Wert der Ersatzbäume zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale (vom Nettoerwerbspreis).
Bußgeld
bis 100.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung auf Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien, Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Straßen, Wegen und Plätzen (Dienstanweisung), Wald, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete und per Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich von Bebauungsplänen.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Darmstadt

In Darmstadt zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Darmstadt

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Umweltamt (Baumschutz)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
06151 13-3313
E-Mail
baumschutz@darmstadt.de
Was es kostet
15 Euro für einen Baum, 10 Euro für jeden weiteren Baum (Verwaltungskostensatzung)
Wie lange
Mehrere Wochen; Antrag frühzeitig vor der Saison (vor März) stellen. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Darmstadt

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Darmstadt

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Darmstadt geschützt?

Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.

Welche Bäume sind in Darmstadt ausgenommen?

Keine Anwendung auf Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien, Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Straßen, Wegen und Plätzen (Dienstanweisung), Wald, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete und per Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen.

Was kostet die Genehmigung in Darmstadt?

15 Euro für einen Baum, 10 Euro für jeden weiteren Baum (Verwaltungskostensatzung)

Wie lange dauert der Antrag?

Mehrere Wochen; Antrag frühzeitig vor der Saison (vor März) stellen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4–8 Pflicht: bis 200 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) ein Baum (möglichst Laubbaum, Mindestumfang 16–18 cm); über 200 cm je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
Telefon
06151 115 (Zentrale)
E-Mail
umweltamt@darmstadt.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt (Baumschutz).