Baumschutzsatzung Darmstadt: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Darmstadt gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Darmstadt auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 60 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.
- Ausgenommen
- Keine Anwendung auf Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien, Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Straßen, Wegen und Plätzen (Dienstanweisung), Wald, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete und per Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
- Zuständig
- Umweltamt (Baumschutz)
- Gebühr
- 15 Euro für einen Baum, 10 Euro für jeden weiteren Baum (Verwaltungskostensatzung)
- Bearbeitungszeit
- Mehrere Wochen; Antrag frühzeitig vor der Saison (vor März) stellen.
- Ersatzpflanzung
- Bei Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4–8 Pflicht: bis 200 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) ein Baum (möglichst Laubbaum, Mindestumfang 16–18 cm); über 200 cm je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Zahlung vor der Fällung nach dem Wert der Ersatzbäume zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale (vom Nettoerwerbspreis).
- Bußgeld
- bis 100.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung auf Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien, Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Straßen, Wegen und Plätzen (Dienstanweisung), Wald, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete und per Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Darmstadt
In Darmstadt zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Darmstadt
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umweltamt (Baumschutz)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 06151 13-3313
- baumschutz@darmstadt.de
- Was es kostet
- 15 Euro für einen Baum, 10 Euro für jeden weiteren Baum (Verwaltungskostensatzung)
- Wie lange
- Mehrere Wochen; Antrag frühzeitig vor der Saison (vor März) stellen. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Darmstadt
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Darmstadt
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Darmstadt geschützt?
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mehr als 60 cm Umfang hat oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.
Welche Bäume sind in Darmstadt ausgenommen?
Keine Anwendung auf Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien, Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Straßen, Wegen und Plätzen (Dienstanweisung), Wald, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete und per Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen.
Was kostet die Genehmigung in Darmstadt?
15 Euro für einen Baum, 10 Euro für jeden weiteren Baum (Verwaltungskostensatzung)
Wie lange dauert der Antrag?
Mehrere Wochen; Antrag frühzeitig vor der Saison (vor März) stellen.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4–8 Pflicht: bis 200 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) ein Baum (möglichst Laubbaum, Mindestumfang 16–18 cm); über 200 cm je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
- Telefon
- 06151 115 (Zentrale)
- umweltamt@darmstadt.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Hessen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt (Baumschutz).