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Baumschutzsatzung Hanau: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Hanau gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Hanau auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie und Speierling), Bäume im Wald, Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile der Stadt Hanau.
Zuständig
Magistrat der Stadt Hanau, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ohne Bescheid binnen zwei Monaten nach vollständigem Antrag gilt der Antrag als genehmigt.
Ersatzpflanzung
Je beseitigtem Baum ein großkroniger Laubbaum 1. Ordnung auf demselben Grundstück, 5 Jahre Pflege; Mindest-Stammumfang der Ersatzpflanzung nach Umfang des gefällten Baums: ab 60 cm → 12 cm, ab 100 cm → 14 cm, über 120 cm → 16 cm. Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen und Pflegehieb.
Ausgleichszahlung
Ist kein Standort vorhanden: Ausgleichszahlung 279,50 € (12 cm), 396,50 € (14 cm) bzw. 520,00 € (16 cm), fällig mit Bekanntgabe der Genehmigung.
Bußgeld
bis 100.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie und Speierling), Bäume im Wald, Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile der Stadt Hanau.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Hanau

In Hanau zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Hanau

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Magistrat der Stadt Hanau, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
06181 2950-2160
E-Mail
naturschutz@hanau.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Hanau

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Hanau

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hanau geschützt?

Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge.

Welche Bäume sind in Hanau ausgenommen?

Nicht geschützt: Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie und Speierling), Bäume im Wald, Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Je beseitigtem Baum ein großkroniger Laubbaum 1. Ordnung auf demselben Grundstück, 5 Jahre Pflege; Mindest-Stammumfang der Ersatzpflanzung nach Umfang des gefällten Baums: ab 60 cm → 12 cm, ab 100 cm → 14 cm, über 120 cm → 16 cm. Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen und Pflegehieb.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Magistrat der Stadt Hanau (Untere Naturschutzbehörde)
Amt für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Hessen-Homburg-Platz 7, 63452 Hanau
Telefon
06181 2950-2160
E-Mail
naturschutz@hanau.de
Im Netz
Seite der Behörde

Hanau ist seit 01.01.2026 kreisfrei (vorher Sonderstatusstadt im Main-Kinzig-Kreis). Fällanträge nach der städtischen Baumschutzsatzung gehen an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Magistrat der Stadt Hanau, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz).