Baumschutzsatzung Kassel: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
In Kassel gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der in § 2 aufgezählten Ortsbezirke (u. a. Mitte, Südstadt, West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Harleshausen, Kirchditmold, Bettenhausen, Niederzwehren, Oberzwehren, Jungfernkopf, Unterneustadt) – nicht das gesamte Stadtgebiet. Geschützt sind Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Kassel auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang.
- Ausgenommen
- Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Baumhasel, Esskastanie und Speierling. Ebenfalls nicht erfasst: Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, an Gewässern und auf städtischen Flächen (soweit nicht privat genutzt), Beuys-Bäume („7000 Eichen“), Baumschul-/Gärtnereibestände für gewerbliche Zwecke, Wald nach § 2 Hessisches Waldgesetz.
- Gilt
- Nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der in § 2 aufgezählten Ortsbezirke (u. a. Mitte, Südstadt, West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Harleshausen, Kirchditmold, Bettenhausen, Niederzwehren, Oberzwehren, Jungfernkopf, Unterneustadt) – nicht das gesamte Stadtgebiet.
- Zuständig
- Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- 30 Euro für einen Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum; bei (teilweiser) Ablehnung 75 %
- Bearbeitungszeit
- zwei bis vier Wochen bei vollständigen Unterlagen
- Ersatzpflanzung
- Für jeden beseitigten geschützten Baum ist auf dem gleichen Grundstück ein entsprechender Laubbaum, Ginkgo oder Nadelbaum nachzupflanzen und 5 Jahre zu pflegen; Menge und Qualität nach Anlage 1. Frist: 1 Jahr nach Beseitigung (bei Bauvorhaben 1 Jahr nach Fertigstellung). Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Ausgleichszahlung je zu pflanzendem Baum nach Tabelle in Anlage 2 (Durchschnittspreise zuzüglich 30 % Pflanzkosten), fällig mit Bekanntgabe der Genehmigung.
- Bußgeld
- bis 100.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Baumhasel, Esskastanie und Speierling. Ebenfalls nicht erfasst: Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, an Gewässern und auf städtischen Flächen (soweit nicht privat genutzt), Beuys-Bäume („7000 Eichen“), Baumschul-/Gärtnereibestände für gewerbliche Zwecke, Wald nach § 2 Hessisches Waldgesetz.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der in § 2 aufgezählten Ortsbezirke (u. a. Mitte, Südstadt, West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Harleshausen, Kirchditmold, Bettenhausen, Niederzwehren, Oberzwehren, Jungfernkopf, Unterneustadt) – nicht das gesamte Stadtgebiet.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Kassel
In Kassel zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Kassel
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Was es kostet
- 30 Euro für einen Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum; bei (teilweiser) Ablehnung 75 %
- Wie lange
- zwei bis vier Wochen bei vollständigen Unterlagen Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Kassel
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Kassel
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kassel geschützt?
Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang.
Welche Bäume sind in Kassel ausgenommen?
Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Baumhasel, Esskastanie und Speierling. Ebenfalls nicht erfasst: Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, an Gewässern und auf städtischen Flächen (soweit nicht privat genutzt), Beuys-Bäume („7000 Eichen“), Baumschul-/Gärtnereibestände für gewerbliche Zwecke, Wald nach § 2 Hessisches Waldgesetz.
Was kostet die Genehmigung in Kassel?
30 Euro für einen Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum; bei (teilweiser) Ablehnung 75 %
Wie lange dauert der Antrag?
zwei bis vier Wochen bei vollständigen Unterlagen
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Für jeden beseitigten geschützten Baum ist auf dem gleichen Grundstück ein entsprechender Laubbaum, Ginkgo oder Nadelbaum nachzupflanzen und 5 Jahre zu pflegen; Menge und Qualität nach Anlage 1. Frist: 1 Jahr nach Beseitigung (bei Bauvorhaben 1 Jahr nach Fertigstellung). Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Magistrat der Stadt Kassel
Umwelt- und Gartenamt, Abteilung Umweltschutz – Untere Naturschutzbehörde (6725) - Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 16, 34117 Kassel
- Telefon
- 0561 115 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Hessen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde).