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Baumschutzsatzung Kassel: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Kassel gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der in § 2 aufgezählten Ortsbezirke (u. a. Mitte, Südstadt, West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Harleshausen, Kirchditmold, Bettenhausen, Niederzwehren, Oberzwehren, Jungfernkopf, Unterneustadt) – nicht das gesamte Stadtgebiet. Geschützt sind Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Kassel auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang.
Ausgenommen
Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Baumhasel, Esskastanie und Speierling. Ebenfalls nicht erfasst: Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, an Gewässern und auf städtischen Flächen (soweit nicht privat genutzt), Beuys-Bäume („7000 Eichen“), Baumschul-/Gärtnereibestände für gewerbliche Zwecke, Wald nach § 2 Hessisches Waldgesetz.
Gilt
Nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der in § 2 aufgezählten Ortsbezirke (u. a. Mitte, Südstadt, West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Harleshausen, Kirchditmold, Bettenhausen, Niederzwehren, Oberzwehren, Jungfernkopf, Unterneustadt) – nicht das gesamte Stadtgebiet.
Zuständig
Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde)
Gebühr
30 Euro für einen Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum; bei (teilweiser) Ablehnung 75 %
Bearbeitungszeit
zwei bis vier Wochen bei vollständigen Unterlagen
Ersatzpflanzung
Für jeden beseitigten geschützten Baum ist auf dem gleichen Grundstück ein entsprechender Laubbaum, Ginkgo oder Nadelbaum nachzupflanzen und 5 Jahre zu pflegen; Menge und Qualität nach Anlage 1. Frist: 1 Jahr nach Beseitigung (bei Bauvorhaben 1 Jahr nach Fertigstellung). Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Ausgleichszahlung je zu pflanzendem Baum nach Tabelle in Anlage 2 (Durchschnittspreise zuzüglich 30 % Pflanzkosten), fällig mit Bekanntgabe der Genehmigung.
Bußgeld
bis 100.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Baumhasel, Esskastanie und Speierling. Ebenfalls nicht erfasst: Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, an Gewässern und auf städtischen Flächen (soweit nicht privat genutzt), Beuys-Bäume („7000 Eichen“), Baumschul-/Gärtnereibestände für gewerbliche Zwecke, Wald nach § 2 Hessisches Waldgesetz.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der in § 2 aufgezählten Ortsbezirke (u. a. Mitte, Südstadt, West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Harleshausen, Kirchditmold, Bettenhausen, Niederzwehren, Oberzwehren, Jungfernkopf, Unterneustadt) – nicht das gesamte Stadtgebiet.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Kassel

In Kassel zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Kassel

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt
Was es kostet
30 Euro für einen Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum; bei (teilweiser) Ablehnung 75 %
Wie lange
zwei bis vier Wochen bei vollständigen Unterlagen Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Kassel

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Kassel

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kassel geschützt?

Laubbäume und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge; berücksichtigt werden Einzelstämme ab 50 cm Umfang.

Welche Bäume sind in Kassel ausgenommen?

Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Baumhasel, Esskastanie und Speierling. Ebenfalls nicht erfasst: Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen, an Gewässern und auf städtischen Flächen (soweit nicht privat genutzt), Beuys-Bäume („7000 Eichen“), Baumschul-/Gärtnereibestände für gewerbliche Zwecke, Wald nach § 2 Hessisches Waldgesetz.

Was kostet die Genehmigung in Kassel?

30 Euro für einen Baum, 15 Euro für jeden weiteren Baum; bei (teilweiser) Ablehnung 75 %

Wie lange dauert der Antrag?

zwei bis vier Wochen bei vollständigen Unterlagen

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Für jeden beseitigten geschützten Baum ist auf dem gleichen Grundstück ein entsprechender Laubbaum, Ginkgo oder Nadelbaum nachzupflanzen und 5 Jahre zu pflegen; Menge und Qualität nach Anlage 1. Frist: 1 Jahr nach Beseitigung (bei Bauvorhaben 1 Jahr nach Fertigstellung). Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Magistrat der Stadt Kassel
Umwelt- und Gartenamt, Abteilung Umweltschutz – Untere Naturschutzbehörde (6725)
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 16, 34117 Kassel
Telefon
0561 115 (Zentrale)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Magistrat der Stadt Kassel – Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde).