Baumschutzsatzung Offenbach am Main: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Offenbach am Main gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume und Eiben ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume außer Eiben ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Offenbach am Main auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume und Eiben ab 60 cm Stammumfang
Nadelbäume außer Eiben ab 120 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Hecken, Laubgehölzbestände ab 30 m² und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Laubbäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Einzelstammumfänge in 1 m Höhe 100 cm überschreitet.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Bestände in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Obstbäume außer Hochstämmen, Walnussbäumen und Esskastanien, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Bäume in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Dauerkleingärten. Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen und Straßen regelt eine Dienstanweisung.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich von Bebauungsplänen (§§ 12, 30 Abs. 1 BauGB), ausgenommen Dauerkleingärten.
- Fällzeit
- Pflegemaßnahmen ohne Genehmigung nur außerhalb der Brutzeit (15. März bis 31. Juli).
- Zuständig
- Amt für Umwelt und Klima (Untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- In der Regel 125 Euro für einen geschützten Grünbestand; höher, wenn mehr als ein Grünbestand beantragt wird.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel etwa vier Wochen ab Antragseingang.
- Ersatzpflanzung
- Bei Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Nr. 4–8 Pflicht: bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) ein Baum (möglichst Laubbaum, Stammumfang 18–20 cm); über 150 cm für jeden angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Für Laubgehölzbestände je m² ein Strauch oder je 30 m² ein Laubbaum (12–14 cm).
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht (vollständig) möglich oder unzumutbar: Zahlung vor der Beseitigung nach durchschnittlichem Bruttoerwerbspreis der Ersatzbäume/-sträucher zzgl. 30 % Pflanzpauschale und 30 % Anwuchspflege.
- Bußgeld
- bis 100.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Bestände in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Obstbäume außer Hochstämmen, Walnussbäumen und Esskastanien, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Bäume in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Dauerkleingärten. Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen und Straßen regelt eine Dienstanweisung.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume und Eiben ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume außer Eiben ab 120 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laubbäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Einzelstammumfänge in 1 m Höhe 100 cm überschreitet. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich von Bebauungsplänen (§§ 12, 30 Abs. 1 BauGB), ausgenommen Dauerkleingärten.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Offenbach am Main
In Offenbach am Main zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laubbäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Einzelstammumfänge in 1 m Höhe 100 cm überschreitet.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 120 cm Umfang sind etwa 38 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Offenbach am Main
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Umwelt und Klima (Untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 069 80652557
- Was es kostet
- In der Regel 125 Euro für einen geschützten Grünbestand; höher, wenn mehr als ein Grünbestand beantragt wird.
- Wie lange
- In der Regel etwa vier Wochen ab Antragseingang. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Offenbach am Main
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Offenbach am Main
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Offenbach am Main geschützt?
Laubbäume und Eiben ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume außer Eiben ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laubbäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Einzelstammumfänge in 1 m Höhe 100 cm überschreitet.
Welche Bäume sind in Offenbach am Main ausgenommen?
Nicht geschützt: Bestände in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), Obstbäume außer Hochstämmen, Walnussbäumen und Esskastanien, Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Bäume in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Dauerkleingärten. Bäume in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen und Straßen regelt eine Dienstanweisung.
Wann darf ein geschützter Baum in Offenbach am Main gefällt werden?
Pflegemaßnahmen ohne Genehmigung nur außerhalb der Brutzeit (15. März bis 31. Juli).
Was kostet die Genehmigung in Offenbach am Main?
In der Regel 125 Euro für einen geschützten Grünbestand; höher, wenn mehr als ein Grünbestand beantragt wird.
Wie lange dauert der Antrag?
In der Regel etwa vier Wochen ab Antragseingang.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Nr. 4–8 Pflicht: bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) ein Baum (möglichst Laubbaum, Stammumfang 18–20 cm); über 150 cm für jeden angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Für Laubgehölzbestände je m² ein Strauch oder je 30 m² ein Laubbaum (12–14 cm).
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Amt für Umwelt und Klima – Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Kaiserpalais, Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach
- Telefon
- 069 8065-2557
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Hessen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Umwelt und Klima (Untere Naturschutzbehörde).