Baumschutzsatzung Wiesbaden: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Wiesbaden gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Wiesbaden auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und Neuanpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Einzelstammumfänge, wobei nur Einzelstämme ab 30 cm Umfang mitgerechnet werden.
- Ausgenommen
- Obstbäume sind nicht geschützt, außer Walnuss, Esskastanie und Speierling. Nicht geschützt: Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken; Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes.
- Gilt
- Baumbestand innerhalb des in der Abgrenzungskarte (1:10.000) festgelegten Gebiets – laut Stadt der bebaute Innenbereich einschließlich der Vororte; nicht Wald.
- Zuständig
- Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden – Umweltamt
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- bis zu 6 Wochen
Antrag gilt als genehmigt, wenn nicht binnen sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen beschieden wird. - Ersatzpflanzung
- Bei genehmigter Beseitigung wegen Bauvorhaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) oder Verschattung (Nr. 6): je beseitigtem Baum ein Laubbaum mit mindestens 12 cm Stammumfang (in 1 m Höhe), spätestens in der nächsten Pflanzperiode.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich: wahlweise Zahlung in den Baumfonds = Wert des Ersatzbaums zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale (vom Nettoerwerbspreis).
- Bußgeld
- bis 100.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume sind nicht geschützt, außer Walnuss, Esskastanie und Speierling. Nicht geschützt: Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken; Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Einzelstammumfänge, wobei nur Einzelstämme ab 30 cm Umfang mitgerechnet werden. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Baumbestand innerhalb des in der Abgrenzungskarte (1:10.000) festgelegten Gebiets – laut Stadt der bebaute Innenbereich einschließlich der Vororte; nicht Wald.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Wiesbaden
In Wiesbaden zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Einzelstammumfänge, wobei nur Einzelstämme ab 30 cm Umfang mitgerechnet werden.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Wiesbaden
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden – Umweltamt
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0611 314730
- Wie lange
- bis zu 6 Wochen Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Wiesbaden
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Wiesbaden
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wiesbaden geschützt?
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Einzelstammumfänge, wobei nur Einzelstämme ab 30 cm Umfang mitgerechnet werden.
Welche Bäume sind in Wiesbaden ausgenommen?
Obstbäume sind nicht geschützt, außer Walnuss, Esskastanie und Speierling. Nicht geschützt: Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken; Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes.
Wie lange dauert der Antrag?
bis zu 6 Wochen
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei genehmigter Beseitigung wegen Bauvorhaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) oder Verschattung (Nr. 6): je beseitigtem Baum ein Laubbaum mit mindestens 12 cm Stammumfang (in 1 m Höhe), spätestens in der nächsten Pflanzperiode.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden
Umweltamt – Naturschutz / Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden
- Telefon
- 0611 31-3733
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Hessen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden – Umweltamt.