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Baumschutzsatzung Rostock: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Rostock gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 50 cm Stammumfang und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang. Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume (Schwelle 50 cm), gemessen in 1,30 m Höhe.

Die Regel in Rostock auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 50 cm Stammumfang
Obstbäume ab 80 cm Stammumfang. Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume (Schwelle 50 cm)
Gemessen in
1,30 m Höhe über dem Boden
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 m beträgt.
Ausgenommen
Nicht erfasst: Naturdenkmale, Alleen und einseitige Baumreihen nach § 27 NatSchAG M-V, Wald, Denkmale der Garten- und Landschaftsgestaltung, bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen. Nicht verboten: alle Maßnahmen an Obstbäumen auf Kleingartenparzellen in Kleingartenanlagen.
Gilt
Bäume innerhalb der Gemarkungs- bzw. Flurbezirksgrenzen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (gesamtes Stadtgebiet); nicht Naturdenkmale, Alleen/Baumreihen nach § 27 NatSchAG M-V, Wald, Gartendenkmale und bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen.
Zuständig
Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen (schriftlich mit Unterschrift, nicht per E-Mail)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme für Bauvorhaben Pflicht, bei Befreiung möglich: je beseitigtem Baum bis zu zehn Ersatzbäume (Stammumfang 12–14 cm, gemessen in 1 m Höhe), Anzahl nach Anlage 1; je Straßenbaum bis zu drei Ersatzbäume 18–20 cm (Anlage 1 a).
Ausgleichszahlung
Für jeden nicht pflanzbaren Ersatzbaum Ausgleichszahlung nach Anlage 2 bzw. 2 a (durchschnittliche Herstellungskosten einschließlich dreijähriger Anwuchspflege).
Bußgeld
bis 100.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Naturdenkmale, Alleen und einseitige Baumreihen nach § 27 NatSchAG M-V, Wald, Denkmale der Garten- und Landschaftsgestaltung, bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen. Nicht verboten: alle Maßnahmen an Obstbäumen auf Kleingartenparzellen in Kleingartenanlagen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 50 cm Stammumfang und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang. Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume (Schwelle 50 cm). Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 m beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Bäume innerhalb der Gemarkungs- bzw. Flurbezirksgrenzen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (gesamtes Stadtgebiet); nicht Naturdenkmale, Alleen/Baumreihen nach § 27 NatSchAG M-V, Wald, Gartendenkmale und bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Rostock

In Rostock zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1,30 m, wird unterhalb des Kronenansatzes gemessen. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 m beträgt.

Faustregel: 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser, 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,30 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Rostock

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen (schriftlich mit Unterschrift, nicht per E-Mail)
Zur Seite der Stadt

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Rostock

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Rostock

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rostock geschützt?

Alle Bäume ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume (Schwelle 50 cm). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 m beträgt.

Welche Bäume sind in Rostock ausgenommen?

Nicht erfasst: Naturdenkmale, Alleen und einseitige Baumreihen nach § 27 NatSchAG M-V, Wald, Denkmale der Garten- und Landschaftsgestaltung, bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen. Nicht verboten: alle Maßnahmen an Obstbäumen auf Kleingartenparzellen in Kleingartenanlagen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme für Bauvorhaben Pflicht, bei Befreiung möglich: je beseitigtem Baum bis zu zehn Ersatzbäume (Stammumfang 12–14 cm, gemessen in 1 m Höhe), Anzahl nach Anlage 1; je Straßenbaum bis zu drei Ersatzbäume 18–20 cm (Anlage 1 a).

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Die Oberbürgermeisterin)
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Abteilung Planung und Naturschutz (untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Am Westfriedhof 2, 18059 Rostock
Telefon
0381 381-0 (Zentrale)
E-Mail
info@rostock.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen (schriftlich mit Unterschrift, nicht per E-Mail).