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Baumschutzsatzung Schwerin: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Schwerin gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.

Die Regel in Schwerin auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,30 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Freiwachsende Hecken mit durchschnittlich mindestens 3 m Höhe ab 15 m Länge; als Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme gepflanzte Gehölze.
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn zwei Stämme zusammen mindestens 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe haben.
Ausgenommen
Nadelbäume außer Eibe und Ginkgo sind nicht geschützt. Obstbäume sind nur in Kleingartenanlagen ausgenommen. Nicht geschützt außerdem Gehölze in denkmalgeschützten Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen mit abgestimmtem Pflegekonzept sowie Gehölze, die schon nach Landeswaldgesetz oder NatSchAG M-V geschützt sind. Pappeln (außer Schwarzpappeln) im Innenbereich: Fällung ist bei Ersatz/Ausgleich nach Anlage 2 zuzulassen.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin, auch in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, sofern deren Verordnungen keinen eigenen Gehölzschutz regeln; ergänzt den gesetzlichen Baumschutz nach §§ 18, 19 NatSchAG M-V.
Fällzeit
Fällungen nur vom 01. Oktober bis 28. Februar; vom 01. März bis 30. September nur ausnahmsweise nach Abstimmung mit der Behörde.
Zuständig
Landeshauptstadt Schwerin, Amt/Fachdienst Umwelt (private Flächen); Eigenbetrieb SDS (öffentliche Flächen)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme Umpflanzung oder Ersatzpflanzung nach Anlage 2: Baumwert = Grundwert (bis 150 cm StU 1.065 €, 151–250 cm 2.130 €, ab 251 cm 3.195 €) × Faktoren für Gehölzart, Standort und Vitalität; umgerechnet in Ersatzbäume (z. B. Hochstamm 16–18 cm = 1.065 €). Hecken: je Meter mindestens ein Gehölz 60–100 cm. Kein Ersatz bei Bäumen, die wegen drohender Gefahr ohnehin beseitigt werden müssen, und bei natürlichem Absterben.
Ausgleichszahlung
Wenn keine Ersatzpflanzung: Ausgleichszahlung in Höhe des errechneten Baumwerts (Anlage 2), Hecken 25,00 € je nicht pflanzbarem Strauch; auf städtischen Grundstücken generell Ausgleichszahlung.
Bußgeld
bis 100.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nadelbäume außer Eibe und Ginkgo sind nicht geschützt. Obstbäume sind nur in Kleingartenanlagen ausgenommen. Nicht geschützt außerdem Gehölze in denkmalgeschützten Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen mit abgestimmtem Pflegekonzept sowie Gehölze, die schon nach Landeswaldgesetz oder NatSchAG M-V geschützt sind. Pappeln (außer Schwarzpappeln) im Innenbereich: Fällung ist bei Ersatz/Ausgleich nach Anlage 2 zuzulassen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn zwei Stämme zusammen mindestens 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe haben. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin, auch in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, sofern deren Verordnungen keinen eigenen Gehölzschutz regeln; ergänzt den gesetzlichen Baumschutz nach §§ 18, 19 NatSchAG M-V.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Schwerin

In Schwerin zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Ist eine Messung in 1,30 m Höhe wegen fehlender Stammverlängerung bzw. tiefem Kronenansatz nicht möglich, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn zwei Stämme zusammen mindestens 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe haben.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,30 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Schwerin

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Landeshauptstadt Schwerin, Amt/Fachdienst Umwelt (private Flächen); Eigenbetrieb SDS (öffentliche Flächen)
Zur Seite der Stadt
E-Mail
Baumschutz@schwerin.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Schwerin

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Schwerin

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schwerin geschützt?

Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe und Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn zwei Stämme zusammen mindestens 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe haben.

Welche Bäume sind in Schwerin ausgenommen?

Nadelbäume außer Eibe und Ginkgo sind nicht geschützt. Obstbäume sind nur in Kleingartenanlagen ausgenommen. Nicht geschützt außerdem Gehölze in denkmalgeschützten Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen mit abgestimmtem Pflegekonzept sowie Gehölze, die schon nach Landeswaldgesetz oder NatSchAG M-V geschützt sind. Pappeln (außer Schwarzpappeln) im Innenbereich: Fällung ist bei Ersatz/Ausgleich nach Anlage 2 zuzulassen.

Wann darf ein geschützter Baum in Schwerin gefällt werden?

Fällungen nur vom 01. Oktober bis 28. Februar; vom 01. März bis 30. September nur ausnahmsweise nach Abstimmung mit der Behörde.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme Umpflanzung oder Ersatzpflanzung nach Anlage 2: Baumwert = Grundwert (bis 150 cm StU 1.065 €, 151–250 cm 2.130 €, ab 251 cm 3.195 €) × Faktoren für Gehölzart, Standort und Vitalität; umgerechnet in Ersatzbäume (z. B. Hochstamm 16–18 cm = 1.065 €). Hecken: je Meter mindestens ein Gehölz 60–100 cm. Kein Ersatz bei Bäumen, die wegen drohender Gefahr ohnehin beseitigt werden müssen, und bei natürlichem Absterben.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 100.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Umwelt, Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (Untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon
0385 545-0 (Zentrale)
E-Mail
baumschutz@schwerin.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Landeshauptstadt Schwerin, Amt/Fachdienst Umwelt (private Flächen); Eigenbetrieb SDS (öffentliche Flächen).