Baumschutzsatzung Delmenhorst: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Delmenhorst gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Delmenhorst auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 100 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Obstbäume auf Obstwiesen ab 500 m², Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Laubbäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.
- Ausgenommen
- Geschützt sind nur Laubbäume (einschließlich Kopfweiden, Esskastanien und Walnuss) ab 1,00 m Stammumfang. Nicht geschützt: Birken, Erlen, Pappeln, Baum-Weiden und Obstbäume außerhalb von Obstwiesen; Bäume mit weniger als 5,00 m Abstand zu zugelassenen baulichen Anlagen und mit weniger als 2,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze (außer zu öffentlichen Grundstücken), jeweils gemessen in 1,00 m Baumhöhe; Bäume mit gleichwertigem Schutz durch Gesetz/Verordnung. Freigestellt sind u. a. fachgerechte Pflege, Gefahrenabwehr (unverzüglich melden) und ordnungsgemäße Landwirtschaft.
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der Stadt Delmenhorst.
- Zuständig
- Stadt Delmenhorst (schriftlicher Antrag; bei Bauvorhaben mit dem Bauantrag)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Ausnahme/Befreiung gilt als erteilt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden ist.
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme oder Befreiung je entferntem Baum Ersatz auf eigene Kosten, vorrangig auf dem Grundstück: bis 1,80 m Stammumfang ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art, Hochstamm, Stammumfang mindestens 16–18 cm; für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Keine Ersatzpflicht bei Gefahr/Krankheit durch nicht verhinderbare Einwirkungen (§ 10 Abs. 6).
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Geschützt sind nur Laubbäume (einschließlich Kopfweiden, Esskastanien und Walnuss) ab 1,00 m Stammumfang. Nicht geschützt: Birken, Erlen, Pappeln, Baum-Weiden und Obstbäume außerhalb von Obstwiesen; Bäume mit weniger als 5,00 m Abstand zu zugelassenen baulichen Anlagen und mit weniger als 2,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze (außer zu öffentlichen Grundstücken), jeweils gemessen in 1,00 m Baumhöhe; Bäume mit gleichwertigem Schutz durch Gesetz/Verordnung. Freigestellt sind u. a. fachgerechte Pflege, Gefahrenabwehr (unverzüglich melden) und ordnungsgemäße Landwirtschaft.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Laubbäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Delmenhorst.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Delmenhorst
In Delmenhorst zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Laubbäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Delmenhorst
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Delmenhorst (schriftlicher Antrag; bei Bauvorhaben mit dem Bauantrag)
- Wie lange
- Ausnahme/Befreiung gilt als erteilt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden ist. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Delmenhorst
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Delmenhorst
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Delmenhorst geschützt?
Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Laubbäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.
Welche Bäume sind in Delmenhorst ausgenommen?
Geschützt sind nur Laubbäume (einschließlich Kopfweiden, Esskastanien und Walnuss) ab 1,00 m Stammumfang. Nicht geschützt: Birken, Erlen, Pappeln, Baum-Weiden und Obstbäume außerhalb von Obstwiesen; Bäume mit weniger als 5,00 m Abstand zu zugelassenen baulichen Anlagen und mit weniger als 2,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze (außer zu öffentlichen Grundstücken), jeweils gemessen in 1,00 m Baumhöhe; Bäume mit gleichwertigem Schutz durch Gesetz/Verordnung. Freigestellt sind u. a. fachgerechte Pflege, Gefahrenabwehr (unverzüglich melden) und ordnungsgemäße Landwirtschaft.
Wie lange dauert der Antrag?
Ausnahme/Befreiung gilt als erteilt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden ist.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme oder Befreiung je entferntem Baum Ersatz auf eigene Kosten, vorrangig auf dem Grundstück: bis 1,80 m Stammumfang ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art, Hochstamm, Stammumfang mindestens 16–18 cm; für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Keine Ersatzpflicht bei Gefahr/Krankheit durch nicht verhinderbare Einwirkungen (§ 10 Abs. 6).
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Delmenhorst
Untere Naturschutzbehörde (Bereich Stadtgrün & Naturschutz) - Anschrift
- Rathausplatz 1, 27749 Delmenhorst
- Telefon
- 04221 99-0 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Niedersachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Delmenhorst (schriftlicher Antrag; bei Bauvorhaben mit dem Bauantrag).