Baumschutzsatzung Emden: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Emden gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Emden auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 120 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Fichten, Tannen, Pappeln und Birken; Bäume im Wald; Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, soweit gewerblich; Bäume in Dauerkleingärten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen; Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken unter 1000 m². Gefahrenabwehr bei unmittelbarer Gefahr ohne vorherige Genehmigung zulässig, aber unverzüglich anzuzeigen.
- Gilt
- Gesamtes Stadtgebiet der Stadt Emden.
- Zuständig
- Stadt Emden, Untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Umwelt)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- In der Regel Ersatzpflanzung, auch bei ungenehmigter Fällung; je entferntem Baum ein Ersatzbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang, standortgerecht und heimisch, vorrangig auf demselben Grundstück.
- Bußgeld
- bis 10.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Fichten, Tannen, Pappeln und Birken; Bäume im Wald; Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, soweit gewerblich; Bäume in Dauerkleingärten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen; Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken unter 1000 m². Gefahrenabwehr bei unmittelbarer Gefahr ohne vorherige Genehmigung zulässig, aber unverzüglich anzuzeigen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 120 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet der Stadt Emden.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Emden
In Emden zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung.
Faustregel: 120 cm Umfang sind etwa 38 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Emden
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Emden, Untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Umwelt)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Emden
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Emden
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Emden geschützt?
Alle Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung.
Welche Bäume sind in Emden ausgenommen?
Nicht geschützt: Fichten, Tannen, Pappeln und Birken; Bäume im Wald; Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, soweit gewerblich; Bäume in Dauerkleingärten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen; Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken unter 1000 m². Gefahrenabwehr bei unmittelbarer Gefahr ohne vorherige Genehmigung zulässig, aber unverzüglich anzuzeigen.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
In der Regel Ersatzpflanzung, auch bei ungenehmigter Fällung; je entferntem Baum ein Ersatzbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang, standortgerecht und heimisch, vorrangig auf demselben Grundstück.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 10.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Emden
Fachdienst Umwelt (FD 362), Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Frickensteinplatz 2, 26721 Emden
- Telefon
- 04921 87-0 (Zentrale)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Niedersachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Emden, Untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Umwelt).