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Baumschutzsatzung Emden: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Emden gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Emden auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 120 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Fichten, Tannen, Pappeln und Birken; Bäume im Wald; Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, soweit gewerblich; Bäume in Dauerkleingärten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen; Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken unter 1000 m². Gefahrenabwehr bei unmittelbarer Gefahr ohne vorherige Genehmigung zulässig, aber unverzüglich anzuzeigen.
Gilt
Gesamtes Stadtgebiet der Stadt Emden.
Zuständig
Stadt Emden, Untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Umwelt)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
In der Regel Ersatzpflanzung, auch bei ungenehmigter Fällung; je entferntem Baum ein Ersatzbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang, standortgerecht und heimisch, vorrangig auf demselben Grundstück.
Bußgeld
bis 10.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Fichten, Tannen, Pappeln und Birken; Bäume im Wald; Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, soweit gewerblich; Bäume in Dauerkleingärten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen; Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken unter 1000 m². Gefahrenabwehr bei unmittelbarer Gefahr ohne vorherige Genehmigung zulässig, aber unverzüglich anzuzeigen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 120 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet der Stadt Emden.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Emden

In Emden zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung.

Faustregel: 120 cm Umfang sind etwa 38 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Emden

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Emden, Untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Umwelt)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Emden

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Emden

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Emden geschützt?

Alle Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmig gewachsenen Bäumen gilt das Maß unterhalb der ersten Verzweigung.

Welche Bäume sind in Emden ausgenommen?

Nicht geschützt: Fichten, Tannen, Pappeln und Birken; Bäume im Wald; Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, soweit gewerblich; Bäume in Dauerkleingärten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen; Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken unter 1000 m². Gefahrenabwehr bei unmittelbarer Gefahr ohne vorherige Genehmigung zulässig, aber unverzüglich anzuzeigen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

In der Regel Ersatzpflanzung, auch bei ungenehmigter Fällung; je entferntem Baum ein Ersatzbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang, standortgerecht und heimisch, vorrangig auf demselben Grundstück.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 10.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Emden
Fachdienst Umwelt (FD 362), Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Frickensteinplatz 2, 26721 Emden
Telefon
04921 87-0 (Zentrale)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Emden, Untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Umwelt).