Baumschutzsatzung Göttingen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Göttingen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Göttingen auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 100 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Geschützt sind nur Laubbäume (einschließlich Walnuss und Esskastanie); ausgenommen sind Pappeln, Weiden und Obstbäume. Nadelbäume fallen nicht unter § 3 Abs. 1 a. Alle Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind, bleiben unabhängig von Art und Umfang geschützt. Freigestellt: Baumschulen, Gärtnereien, botanische Gärten, Gewässerunterhaltung.
- Gilt
- Gesamtes Stadtgebiet ohne Wald, anderweitig nach Naturschutzrecht geschützte Bäume und Dauerkleingartenanlagen.
- Zuständig
- Stadt Göttingen, Fachdienst Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
- Gebühr
- 168 Euro pro Baum
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Befreiung kann mit der Auflage erteilt werden, heimische Laubbäume als Hochstamm mit mindestens 18/20 cm Stammumfang nachzupflanzen und zu erhalten; bei ungenehmigter Fällung Ersatzpflicht.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Ausgleichszahlung nach dem Wert der gleichwertigen Ersatzpflanzung (laut Stadtseite zuzüglich Pflegekosten).
- Bußgeld
- bis 2.500 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Geschützt sind nur Laubbäume (einschließlich Walnuss und Esskastanie); ausgenommen sind Pappeln, Weiden und Obstbäume. Nadelbäume fallen nicht unter § 3 Abs. 1 a. Alle Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind, bleiben unabhängig von Art und Umfang geschützt. Freigestellt: Baumschulen, Gärtnereien, botanische Gärten, Gewässerunterhaltung.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 100 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet ohne Wald, anderweitig nach Naturschutzrecht geschützte Bäume und Dauerkleingartenanlagen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Göttingen
In Göttingen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Göttingen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Göttingen, Fachdienst Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt - baumschutz@goettingen.de
- Was es kostet
- 168 Euro pro Baum
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Göttingen
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Göttingen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Göttingen geschützt?
Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Welche Bäume sind in Göttingen ausgenommen?
Geschützt sind nur Laubbäume (einschließlich Walnuss und Esskastanie); ausgenommen sind Pappeln, Weiden und Obstbäume. Nadelbäume fallen nicht unter § 3 Abs. 1 a. Alle Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind, bleiben unabhängig von Art und Umfang geschützt. Freigestellt: Baumschulen, Gärtnereien, botanische Gärten, Gewässerunterhaltung.
Was kostet die Genehmigung in Göttingen?
168 Euro pro Baum
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Befreiung kann mit der Auflage erteilt werden, heimische Laubbäume als Hochstamm mit mindestens 18/20 cm Stammumfang nachzupflanzen und zu erhalten; bei ungenehmigter Fällung Ersatzpflicht.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 2.500 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Landkreis Göttingen
Fachbereich Umwelt, Fachdienst Naturschutz - Anschrift
- Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
- Telefon
- 0551 525-0 (Zentrale)
- naturschutz@landkreisgoettingen.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Die Stadt Göttingen ist selbst untere Naturschutzbehörde für ihr Stadtgebiet (eigener Eintrag in der NLWKN-Liste und in der UNB-Liste des Umweltministeriums). Der Landkreis ist nur für das übrige Kreisgebiet zuständig.
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Niedersachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Göttingen, Fachdienst Umwelt – Untere Naturschutzbehörde.