Baumschutzsatzung Hannover: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Hannover gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Hannover auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 60 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang
Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere ab 30 cm Stammumfang. Einzelbäume dieser Arten ab 30 cm (§ 2 Abs. 1 lit. b) - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Großsträucher, Hecken, Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt.
- Ausgenommen
- Ausgenommen: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie, Wildobst und Obstbäume an Straßen und Wegen; Gehölze im Wald oder in Schutzgebieten. Freigestellt: fachgerechte Pflege ohne Entfernen gesunder Starkäste > 10 cm Durchmesser, ordnungsgemäßer Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Hannover; ausgenommen Gehölze im Wald (NWaldLG) oder in Schutzgebieten nach §§ 22 ff. BNatSchG.
- Zuständig
- Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (Online-Antrag)
- Gebühr
- kostenpflichtig nach Verwaltungskostensatzung (Betrag nicht genannt)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Fällgenehmigung Pflicht, vorrangig auf demselben Grundstück; Größe nach Stammumfang des entfernten Baums: 60–89 cm → mind. 12 cm, 90–119 cm → mind. 14 cm, ≥ 120 cm → mind. 16 cm Stammumfang; bei ökologisch sehr wertvollen Gehölzen auch mehr.
- Ausgleichszahlung
- Ersatzzahlung, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: je Baum 340 € (12 cm), 477 € (14 cm), 670 € (16 cm), Obstbaum 160 €, Strauch 70 € (Index 100 zum Zeitpunkt der Verkündung, jährlich +2,8 Indexpunkte).
- Bußgeld
- bis 25.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie, Wildobst und Obstbäume an Straßen und Wegen; Gehölze im Wald oder in Schutzgebieten. Freigestellt: fachgerechte Pflege ohne Entfernen gesunder Starkäste > 10 cm Durchmesser, ordnungsgemäßer Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere ab 30 cm Stammumfang. Einzelbäume dieser Arten ab 30 cm (§ 2 Abs. 1 lit. b). Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Hannover; ausgenommen Gehölze im Wald (NWaldLG) oder in Schutzgebieten nach §§ 22 ff. BNatSchG.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Hannover
In Hannover zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Hannover
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (Online-Antrag)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0511 168-45316
- 67.7-Baumschutz@Hannover-Stadt.de
- Was es kostet
- kostenpflichtig nach Verwaltungskostensatzung (Betrag nicht genannt)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Hannover
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Hannover
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hannover geschützt?
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Einzelbäume dieser Arten ab 30 cm (§ 2 Abs. 1 lit. b). Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt.
Welche Bäume sind in Hannover ausgenommen?
Ausgenommen: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie, Wildobst und Obstbäume an Straßen und Wegen; Gehölze im Wald oder in Schutzgebieten. Freigestellt: fachgerechte Pflege ohne Entfernen gesunder Starkäste > 10 cm Durchmesser, ordnungsgemäßer Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
Was kostet die Genehmigung in Hannover?
kostenpflichtig nach Verwaltungskostensatzung (Betrag nicht genannt)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Fällgenehmigung Pflicht, vorrangig auf demselben Grundstück; Größe nach Stammumfang des entfernten Baums: 60–89 cm → mind. 12 cm, 90–119 cm → mind. 14 cm, ≥ 120 cm → mind. 16 cm Stammumfang; bei ökologisch sehr wertvollen Gehölzen auch mehr.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 25.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Region Hannover
Fachbereich Umwelt, Teams Naturschutz West und Ost - Anschrift
- Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
- Telefon
- 0511 616-21054 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Die Region ist UNB für alle Kommunen einschließlich der Landeshauptstadt Hannover (keine eigene städtische UNB in der NLWKN-Liste). Naturdenkmale und besonders geschützte Biotope legen die Städte Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze und Wunstorf in eigener Zuständigkeit fest.
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Niedersachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (Online-Antrag).